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Medienmitteilung

Überwachung des Munitionshandels im Regierungsbezirk Tübingen

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​Jäger und Sportschützen ist die immense Angebotsvielfalt des Munitionshandels bekannt. Hierzu zählen sowohl Fabrikate aus dem europäischen als auch nicht-europäischen Wirtschaftsraum. Bei einer Überwachungsaktion des Beschussamtes Ulm und der Landratsämter wurden knapp 180 Munitionsverpackungen geprüft, fünf Prozent waren mit Beanstandungen.

Mit Unterstützung des Beschussamtes Ulm haben in den Jahren 2018 und 2019 die Landratsämter Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Zollernalbkreis und die Stadt Ulm eine gemeinsame Überwachungsaktion zu im Handel befindlicher Munition durchgeführt. Die Aktion wurde ins Leben gerufen, da es bei der Vorschriftsmäßigkeit von sich im Verkehr befindlicher Munition Auffälligkeiten gab.

An Munition, die sich auf dem zivilen Markt befindet und beispielsweise von Jägerinnen und Jägern oder Sportschützinnen und Sportschützen verwendet wird, stellt der Gesetzgeber spezielle Sicherheitsanforderungen. Zu diesen Anforderungen zählen beispielsweise die Abmessungen der Patronen, die Unterschreitung von maximal zulässigen Gasdrücken und die korrekte Kennzeichnung von Patronen und kleinsten Verpackungseinheiten. Daher müssen Munitionshersteller und Importeure vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte spezielle Zulassungs- und Prüfverfahren durchlaufen sowie Kennzeichnungsvorschriften einhalten.

Bei den 176 durchgeführten stichprobenhaften Kontrollen bei 23 Händlern gab es in zehn Fällen Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften.

„Wenn Waffen und Munition in falsche Hände geraten, kann dies verheerende Folgen haben. Daher ist nicht nur die Überwachung des Munitionshandels so wichtig, auch die Vorgaben für die sichere Aufbewahrung müssen unbedingt beachtet werden,“ appelliert Regierungspräsident Klaus Tappeser an die Waffenbesitzer.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Unteren Waffenbehörden aufgefordert, auch weiterhin regelmäßig und nachhaltig die Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer zu kontrollieren. In den vergangenen Jahren wurde im Regierungsbezirk Tübingen nahezu bei jedem Waffenbesitzer wenigstens einmal eine solche häusliche Aufbewahrungskontrolle durchgeführt.

Hintergrundinformation:
Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg mit seinem Beschussamt Ulm zum Regierungspräsidium Tübingen. Das Beschussamt Ulm ist eine von sechs staatlichen Stellen in Deutschland, die Waffen und Munition prüfen, bevor diese in Umlauf kommen. Das gilt für Jagd- und Sportwaffen. Darüber hinaus prüft und zertifiziert das Beschussamt angriffshemmende Materialien. Es ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkanntes Prüflabor und auch international tätig. Zudem werden Polizeipistolen und Munition auf Einsatztauglichkeit geprüft. In Deutschland ist das Beschussamt Ulm die größte Prüfstelle dieser Art und die einzige in Baden-Württemberg.

Die Unteren Waffenbehörden überprüfen verdachtsunabhängig, ob die Waffenbesitzer Waffen und Munition in ihren Räumlichkeiten sicher aufbewahren. Diese erweiterte Kontrollmöglichkeit wurde in Reaktion auf den Amoklauf eines Jugendlichen in Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 im Waffengesetz verankert (§ 36 Abs. 3 Satz 2 und 3 WaffG). Zuvor waren behördliche Kontrollen im häuslichen Bereich lediglich bei begründeten Zweifeln an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung möglich.

Untere Waffenbehörden im Regierungsbezirk Tübingen sind die Landratsämter, der Stadtkreis Ulm, die großen Kreisstädte und die Verwaltungsgemeinschaften.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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