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Tipp des Monats - Mai: Altgrasstreifen im Grünland belassen
Inklusive Berechnungshilfe für die Förderung!
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Altgrasstreifen sind Wiesenbereiche, die bei der Mahd ausgespart werden. Dadurch bleibt den dort lebenden Tieren ein Teil ihres Lebensraums erhalten, der ihnen Schutz und eine Nahrungsgrundlage bietet. Auch spätblühende Pflanzenarten profitieren von Altgrasstreifen, da sie so zur Blüte gelangen und Samen ausbilden können.
Die Altgrasstreifen sollten etwa 5m breit sein und einen Abstand von 30-50 m zueinander haben, sodass insgesamt etwa 10 % der Wiesenfläche ungemäht bleiben. Eine Beweidung oder Schnittnutzung der Altgrasbereiche ist ab dem 1. September zulässig und muss auch mindestens in jedem zweiten Jahr erfolgen.
Um eine Verbuschung zu vermeiden und der Vermehrung von Feldmäusen entgegenzuwirken, sollten die Altgrasstreifen jährlich an eine andere Stelle auf der Wiese verlegt werden.
Für das Anlegen von Altgrasstreifen können über die Ökoregelung 1d Fördergelder beansprucht werden. Die Altgrasflächen müssen dabei einen Umfang von mindestens 1 % des förderfähigen Dauergrünlands auf dem Betrieb umfassen und dürfen 6 % nicht überschreiten.
„Es sind viele Insekten zu sehen. Besonders wenn alles am Vertrocknen ist, ist es wichtig, dass die Altgrasstreifen noch da sind. Ich erlebe dann eine große Aktivität von Heuschrecken, Grillen und sonstigen Lebewesen.“ (Julian Klopfer)
Weitere Informationen unter:
Gruenlandbewirtschaftung_07_Altgrasstreifen-Management.pdf
Altgrasstreifen: Mehr Artenvielfalt auf dem Grünland – jetzt leichter planbar (inklusive Berechnungshilfe für die Förderung)