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Team Biodiversität in der Landwirtschaft rät: „Blühende Zwischenfrüchte säen“
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Zwischenfrüchte sind Feldfrüchte, die zwischen zwei Hauptfrüchten angebaut werden, in der Regel als reine Gründüngung oder zur Erzeugung von Biomasse (Futtergewinnung, Energierohstoff).
Der Anbau von Zwischenfrüchten steigert die Bodenfruchtbarkeit, verbessert die Bodenstruktur und fördert die Bodengesundheit. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erosions- sowie Grundwasserschutz und wirken regulierend auf den Beikrautbesatz. Für die Biodiversität liegt der Wert dieser Maßnahme in der Bereitstellung von Nahrung und einem wertvollen Lebensraum für Insekten, Vögel und das Niederwild. Zudem fördern Zwischenfrüchte aktiv das Bodenleben.
Früh ausgesäte Sommerzwischenfrüchte (ab Mitte Juli) bieten Bienen, Hummeln, Schmetterlingen und anderen Nützlingen ein reichhaltiges Pollen- und Nektarangebot in blütenarmen Zeiten. Verschiedene Kleearten wie Weiß- und Rotklee, Kreuzblütler (Senf und Ölrettich) sowie Sonnenblumen und Phacelia gelten als hervorragende Bienenweide. Winterzwischenfrüchte werden im Spätsommer bis Herbst gesät und bieten wichtige Überwinterungsareale sowie Winterfutter für Vögel und Wildäsung.
In Baden-Württemberg wird der Anbau von Zwischenfrüchten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, 2023–2027) unterstützt. Die Regelungen GLÖZ 6 „Mindestbodenbedeckung“ und GLÖZ 7 „Fruchtwechsel“ können (müssen nicht) über Zwischenfrüchte erbracht werden. Im Rahmen des Förderprogramms FAKT II ist die Maßnahme E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker- und Gartenbau“ zentral für den Anbau von Zwischenfrüchten.
Weitere Informationen unter:
https://www.rheinische-kulturlandschaft.de/massnahmen/a10-bluehende-zwischenfruechte/
https://www.ble-medienservice.de/1060-2-zwischen-und-zweitfruechte-im-pflanzenbau.html