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Pressemitteilung

Internationaler Tag der Tiefkühlkost

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Mehrere Tiefgekühlte rote Erdbeeren
Tiefgekühlte Erdbeeren
Tiefgekühlte Erdbeeren

Verbraucherschutz durch das Regierungspräsidium Tübingen

Anlässlich des Internationalen Tags der Tiefkühlkost am 6. März 2021 weist das Regierungspräsidium Tübingen auf die Überwachungstätigkeiten durch die Abteilung „Eich- und Beschusswesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen im Sinne des Verbraucherschutzes hin.

 

Gerade in Pandemiezeiten ist die Nachfrage von Tiefkühlkost für Privathaushalte gestiegen. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Kennzeichnung und den Inhalt von verpackten Lebensmitteln in Bezug auf die enthaltene Füllmenge vertrauen können, hat der Gesetzgeber die Fertigpackungsverordnung erlassen. „Um den Kunden hochwertige Lebensmittel zu fairen Preisen anbieten zu können, überwacht das Regierungspräsidium Tübingen die Hersteller- und Einfuhrbetriebe auch von Tiefkühlprodukten mit unangemeldeten Kontrollen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser anlässlich des Internationalen Tags der Tiefkühlkost.

 

Im Rahmen dieser Überwachungen suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums die entsprechenden Betriebe auf, um dort beispielsweise tiefgefrorene Gemüse-, Fleisch-, Fisch-, Geflügelprodukte oder auch Fertiggerichte anhand von Stichprobenprüfungen zu beurteilen. Im vergangenen Jahr hielten zwölf Prozent der geprüften Lose den Durchschnittswert der angegebenen Füllmenge nicht ein. Darüber hinaus wurde bei 32 Prozent der Lose eine Überschreitung von zulässigen Minusabweichungen festgestellt.

 

Der Regierungspräsident weist in diesem Zusammenhang auf die Folgen von Beanstandungen durch die Behörde hin: „Neben dem Verbraucherschutz dienen die Überprüfungen auch der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Daher werden Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben im Regelfall durch Ordnungswidrigkeiten und die Zahlung von Buß- oder Verwarnungsgeldern geahndet und ein besonderer Fokus auf entsprechende Nachkontrollen gelegt.“

Für Auskünfte oder Beschwerden können sich Betroffene an die Dienststellen der Abteilung „Eich- und Beschusswesen“ wenden. Informationen zu den Dienststellen und ihren regionalen Zuständigkeiten können der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen entnommen werden.

 

Hintergrundinformation:

Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zum Regierungspräsidium Tübingen. Der Landesbetrieb sorgt in den Dienststellen Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall und mit der Direktion in Stuttgart durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für das richtige Maß, für richtiges Messen und die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren. Damit leistet er einen aktiven Beitrag zum fairen Wettbewerb im Handel und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden, dass in Baden-Württemberg Maße und Gewichte stimmen und Messgeräte korrekt arbeiten.

 

Eine weitere Dienststelle stellt das Beschussamt Ulm als eine von sechs staatlichen Stellen in Deutschland dar, die Waffen und Munition prüfen, bevor diese in Umlauf kommen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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