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Medienmitteilung

Hebebühnen im Sicherheitscheck

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Jährlich werden in Deutschland rund 800 Unfälle mit Hebebühnen gemeldet. Die landesweit zuständige Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen informiert über sicherheitstechnische Mängel solcher Bühnen.

Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung belegen, dass das Arbeiten unter Hebebühnen für Kraftfahrzeuge mit Risiken verbunden ist. Immer wieder kommt es hierbei in Deutschland zu schweren bzw. sogar tödlichen Unfällen.

Im Rahmen einer Überprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen wurden kürzlich drei Hebebühnen bei einem Prüfinstitut eingehend auf sicherheitstechnische Mängel hin geprüft. Untersucht wurden die Tragfähigkeit, die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion von Sicherheitseinrichtungen. Zwei dieser drei Hebebühnen wurden bei Online-Anbietern bezogen, während die dritte bei einem Markenhersteller direkt entnommen worden war.

Bei allen drei geprüften Hebebühnen wurden technische Mängel festgestellt, die ein sicherheitsrelevantes Risiko darstellen. Beispielsweise brach die Gelenkarmsicherung, die eine Bewegung der Last in horizontaler Richtung verhindern soll, bei allen drei untersuchten Bühnen. Zwei der drei geprüften Bühnen fielen zudem beim Überlastversuch durch, bei dem die Bühnen über ihre angegebene Maximallast hinaus belastet wurden: Hier kam es zu bleibenden Verformungen der Tragarme. Das Auftreten dieser Mängel im Betrieb würde eine weitere sichere Nutzung der Bühnen unmöglich machen und kann zu schweren Unfällen führen.

Alle Anbieter reagierten unverzüglich auf die vom Regierungspräsidium Tübingen festgestellten Mängel. Eine der drei Bühnen wurde aus dem Sortiment genommen; bei bereits ausgelieferten Modellen dieser Bühne sowie bei den anderen beiden untersuchten Bühnen wurden die Fehler behoben bzw. die Bühnen nachgerüstet. 

Unabhängig davon rät das Regierungspräsidium Tübingen, Hinweise in der Betriebsanleitung – insbesondere solche zu vorgeschriebenen, wiederkehrenden Sicherheits-Prüfungen – unbedingt zu befolgen. Zudem sollte der Aufbau der Hebebühne durch Fachpersonal vorgenommen werden. Weiterhin ist beim Betrieb stets darauf zu achten, ob die Gelenkarmsicherung funktionstüchtig ist. Die Qualität der Betriebsanleitung kann einen Hinweis darauf geben, ob der Hersteller sich ausreichend Gedanken zur Sicherheit seiner Hebebühne gemacht hat. Die Anleitung sollte daher vor dem Kauf auf Verständlichkeit und Plausibilität geprüft werden.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemikalien und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

In den Jahren 2010 bis 2014 wurden der Unfallversicherung jährlich durchschnittlich etwa 800 Unfälle mit Hebebühnen in Deutschland gemeldet. Dabei führten jedes Jahr etwa 18 Unfälle zur Arbeitsunfähigkeit der verunfallten Person. Durchschnittlich ein Unfall pro Jahr verlief tödlich.

Für den sicheren Betrieb einer Hebebühne gilt es, die geltenden Sicherheitsanforderungen beim Produkt zu gewährleisten. Daneben haben die Hersteller dem Benutzer alle wichtigen Information zum sicheren Betrieb zur Verfügung zu stellen.

Neben dem klassischen Großhandel gibt es immer mehr Online-Anbieter von Hebebühnen, die ihr Angebot auf Privatpersonen oder Kleinstbetriebe ausrichten. Solche Online-Angebote beinhalten in der Regel nicht den Aufbau der Hebebühne durch Fachpersonal.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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