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Pressemitteilung

Draußen sein: mit Rücksicht auf Orchideen und Heidelerche

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Brütende Heidelerche in einem Gestrüpp
Brütende Heidelerche
Brütende Heidelerche
Blick auf eine Eingangstafel im Naturschutzgebiet
Eingangstafel Naturschutzgebiet
Eingangstafel Naturschutzgebiet
Blick auf eine Eingangstafel im Naturschutzgebiet
Eingangstafel Naturschutzgebiet
Eingangstafel Naturschutzgebiet
Ein Flussregenpfeifer steht in einem Gewässer
Flussregenpfeifer
Flussregenpfeifer

Knigge zum Schutz von Pflanzen- und Tierwelt in unseren Naturschutzgebieten.

Frühling, Maifeiertag, Corona – gleich drei gute Gründe über die Feiertage hinauszugehen in die freie Landschaft, um zu wandern oder abzuschalten. Lockdown und Reiseverbote haben im Vorjahr schon dazu geführt, dass viele Menschen draußen unterwegs waren und dabei die schöne und vielfältige Kulturlandschaft „vor der Haustüre“ für sich entdeckt haben.  Zum Schutz der Natur gilt es insbesondere in den Naturschutzgebieten einige Spielregeln zu beachten – damit Schönheit und Vielfalt dauerhaft erhalten bleiben.

Oft liegen beliebte Ausflugsziele mitten in Naturschutzgebieten. Die Attraktivität dieser Gebiete ist auch ein Verdienst des Naturschutzes: Hier haben amtliche und ehrenamtliche Naturschützer die natürliche Schönheit wie etwa die der Wasserfälle am Uracher Berg vor Übergriffen bewahrt und in Zusammenarbeit mit Landbewirtschaftern die vom Menschen geschaffene Vielfalt wie bspw. die Orchideenwiesen der Beurener Heide bei Hechingen durch Landschaftspflege erhalten.

Dabei ist das wachsende Interesse an der Natur gut für deren Schutz. Denn nur was die Menschen kennen und schätzen, schützen sie auch. Gleichzeitig kann das Verhalten der Besucherinnen und Besucher aber den eigentlichen Zweck der Naturschutzgebiete gefährden: Sie sind Hotspots der Biodiversität. Hier gilt es die gebietstypische Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten zu erhalten.

Welche Arten diesen besonderen Schutz genießen, ist gesetzlich in der Verordnung für jedes Naturschutzgebiet festgelegt. Dort sind auch die Verhaltensregeln für Besucherinnen und Nutzer zu finden, um gemeinsam die Belange der Tier-und Pflanzenwelt zu respektieren.

„Die meisten wissen gar nicht, dass ihr Verhalten Tieren und Pflanzen schaden kann“, ist sich Stefan Schwab, Leiter des Naturschutzreferates am Regierungspräsidium Tübingen, sicher. So sind beispielsweise Orchideen und andere seltene Pflanzenarten der Magerwiesen am Hirschauer Berg oder am Filsenberg bei Mössingen im Frühjahr nicht zu erkennen. Durch Trittbelastung werden unbemerkt ihre jungen Triebe oder zarten Blattrosetten zertreten. Häufiges Betreten oder Lagern abseits der Wege und befestigten Plätze schädigt nicht nur die Pflanzen, sondern auch deren Wuchsorte. Das gilt auch für Querfeldeinfahren mit Mountainbikes – nicht nur im Schönbuch und auf den Magerstandorten der Alb, sondern auch in den Moorgebieten Oberschwabens.

Die meisten wildlebenden Tiere verbringen ihr Leben im Verborgenen, insbesondere Vögel während ihrer Brutzeit. So sind die Nester der am Boden brütenden Heidelerche gut im Gras versteckt und die Jungen bestens getarnt. Spaziergänger, die quer über die Wiese laufen, Hundehalter, die ihre Tiere auf der Wiese spielen lassen, ahnen nicht, was ihr Verhalten auslöst. Unbeabsichtigt nähern sie sich den Nestern und bewirken bei den brütenden Eltern einen Fluchtreflex. Diese verlassen das Nest und kehren erst nach einiger Zeit wieder zurück. Werden sie häufiger gestört, geben sie ihre Brut auf.

Ähnlich folgenreich ist es, wenn sich Erholungssuchende und Wassersportler an der Donau den Kiesinseln und -bänken nähern oder diese betreten. Hier brütet der kleine Flussregenpfeifer im Kies. Kann er seine Jungen nicht ungestört aufziehen, wird die Art weiter gefährdet.

„Naturfreunde sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich an die Regeln halten - auf den Wegen bleiben, die Hunde anleinen und Picknicken, Grillen oder anderen Freizeitbeschäftigungen dort nachgehen, wo dies ausdrücklich vorgesehen ist,“ rät Schwab, der mit seinem Referat die 312 Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk betreut.

Hintergrundinformation:

Lage und Kennzeichnung der Naturschutzgebiete

In den Naturschutzgebieten und überall dort, wo der Arten- und Biotopschutz Vorrang hat, kann man sich an folgendem „Naturschutz-Knigge“ orientieren:

  • Informieren Sie sich über die Schutzgebietsgrenzen https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de >>Natur und Landschaft >> Karte „Alle Schutzgebiete“ sowie im Detail über einzelne Schutzgebiete unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/H1Qp (hier ist auch die Verordnung zu den Naturschutzgebieten mit den jeweiligen Regeln zu finden).
  • Orientieren Sie sich am offiziellen Wegenetz und bleiben Sie auf den Wegen. Ignorieren Sie Trampelpfade
  • Rasten Sie nur auf den aufgestellten Bänken oder an ausgewiesenen Plätzen – bevorzugt außerhalb von Schutzgebieten!
  • Leinen Sie Ihren Hund an.

Orientierung im Gelände

Dreieckige Schilder mit grünem Rand und einem Adler in der Mitte kennzeichnen die Eingänge in die Naturschutzgebiete und damit die Geltungsbereiche der Verordnungen. Häufig geben Tafeln unterhalb der Schilder bekannt, auf welche Verhaltensregeln es besonders ankommt.

Für die Ausflugsplanung und unterwegs ist die App „Meine Umwelt“ hilfreich. Entwickelt wurde sie vom Umweltministerium Baden-Württemberg. Hier können Karten abgerufen werden, in denen die Schutzgebiete eingetragen sind -  und ebenso Freizeiteinrichtungen in der Umgebung. Außerdem bietet die App Wissenswertes zu Natur und Landschaft. Download unter https://um.baden-wuerttemberg.de

Allgemeine Informationen zu Naturschutzgebieten

Etwas mehr als zwei Prozent der Landesflächen in Baden-Württemberg sind Naturschutzgebiete. Es sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten und Pflanzenarten notwendig ist. Naturschutzgebiete können auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tierarten und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Naturschutzgebiete unterliegen gemäß dem Naturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den Naturschutzbehörden an den Regierungspräsidien eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - des Regierungspräsidiums betreut Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete, kümmert sich um gefährdete Tier- und Pflanzenarten und nimmt fachlich Stellung zu übergeordneten Planungen oder großen Eingriffen in die Umwelt.

Bildbeschreibungen:

Titelfoto: Heidelerche, brütend, Autor Rainer Deschle

Die Heidelerche brütet gut getarnt im Gras auf großen offenen Wiesenflächen. Nähern sich Menschen oder ihre Hunde dem Nest, verlassen die Eltern es. Bei häufiger Störung geben sie ihr Nest ganz auf.

2. und 3. Foto: Eingangstafeln Naturschutzgebiet, Autor Christoph Mauz

Dreieckige Schilder mit grünem Rand und einem Adler in der Mitte kennzeichnen die Eingänge in die Naturschutzgebiete und damit die Geltungsbereiche der Verordnungen. Häufig geben Tafeln unterhalb dieser Schilder bekannt, auf welche Verhaltensregeln es in diesem Gebiet ankommt.

4. Foto Flussregenpfeifer, Autor Samuel Hoffmeier

Der Flussregenpfeifer brütet im Kies der Kiesbänke- und inseln an der Donau. Kann er seine Jungen nicht ungestört aufziehen, wird die Art weiter gefährdet.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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