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Pressemitteilung

„Behördliche Sicherheit in unsicheren Zeiten“

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp und Regierungspräsident Klaus Tappeser zu Besuch im Beschussamt Ulm.

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Das Foto zeigt Regierungspräsident Klaus Tappeser und Staatssekretär Dr. Patrick Rapp bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Zielvereinbarung
Regierungspräsident Klaus Tappeser und Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Zielvereinbarung
Regierungspräsident Klaus Tappeser und Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Zielvereinbarung

Das Beschussamt Ulm ist als staatliche Prüf- und Zertifizierungsstelle für Waffen-, Munitions- und Sicherheitstechnik landesweit Garant für Sicherheit und Schutz von Anwendern sowie für diverse Einrichtungen. Davon überzeugte sich Staatssekretär Dr. Rapp während seines Vor-Ort-Besuchs in dem zur Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen gehörenden Beschussamt in Ulm.

 

Bereits im Juli 2022 hatte sich Herr Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, beim Regierungspräsidium Tübingen über die vielfältigen Aufgaben der Abteilung 10 im Bereich des Eichwesens informiert.

 

Im Rahmen seines aktuellen Besuchs im Bereich des Beschusswesens vor Ort, der auch aus dem Anlass des Abschlusses einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Regierungspräsidium erfolgte, hob er erneut die Bedeutung des Landesbetriebes Eich- und Beschusswesen hervor:

 

„Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen steht für vielfältige Aufgaben, die viele unserer Lebensbereiche berühren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrer Arbeit zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Wirtschaft, Verbraucher und Verwaltung bei. Mit den heute besprochenen Themen und Zielen, sehe ich ich den Weg für einen modernen und zukunftssicheren Landesbetrieb geebnet, den wir als Fachaufsicht unterstützen.“

 

Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser bekräftigte die unterschriebene Zielvereinbarung und betonte nochmals die besondere Bedeutung der Gewährleistung der Sicherheit in heutigen Zeiten:

 

„Insbesondere in einem so sensiblen Bereich, wie der Überprüfung von Schusswaffen und Munition sowie der Sicherheitstechnik, ist entscheidend, dass die neueste Technik zur Prüfung zum Einsatz kommt“, so Regierungspräsident Tappeser. „Unsere modernen Einrichtungen sowie qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beschussamt ermöglichen es uns, behördliche Sicherheit in unsicheren Zeiten zu gewährleisten“, unterstrich Regierungspräsident Tappeser gegenüber Herrn Staatssekretär Dr. Patrick Rapp.

 

Hintergrundinformation:

Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) gehört zur Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen.

 

Das Beschusswesen als Teil der Abteilung sorgt mit dem Beschussamt Ulm als eine von fünf staatlichen Stellen in Deutschland dafür, dass in Baden-Württemberg entsprechend den Vorschriften des Waffen- und Beschussgesetzes Waffen und Munition geprüft werden, bevor diese in den Umlauf gelangen. Zu den klassischen Aufgaben gehören zum Beispiel die Prüfungen von Jagd-, Sport – und Verteidigungswaffen für Hersteller, Händler, Importeure, Behörden, Jäger sowie Sportschützen. Auch die Erstellung von Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Dritte, zielballistische Untersuchungen sowie Wirkungsuntersuchungen an Waffen und Munition gehören zu den klassischen Aufgaben des Beschussamtes. Darüber hinaus werden vom Beschussamt Materialprüfungen- und zertifizierungen im Hinblick auf deren Schutzwirkung bei Angriffen, wie zum Beispiel bei terroristischen Aschlägen, durchgeführt.

 

In Deutschland ist das Beschussamt Ulm die größte Prüfstelle dieser Art und die einzige Einrichtung in Baden-Württemberg.

 

Bildunterschrift:

v.l.n.r: Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser und Herr Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Zielvereinbarung

 

Urheber: Frau Anna Wahls, Regierungspräsidium Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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