Lesezeit:
Am 27. April ist "TAG GEGEN LÄRM"
Die Marktüberwachung Baden-Württemberg überwacht die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich des Lärms bei verschiedenen Gartengeräten, wie beispielsweise Motorhacken. Diese wurden in einer Jahresschwerpunktaktion geprüft.
Lesezeit:
Mit dem Frühjahr wird es wärmer und das Grün beginnt zu sprießen.
Dann kommen auch wieder die Rasenmäher, Rasenkantenschneider und Heckenscheren der Hobbygärtner zum Einsatz. Damit nicht die ganze Nachbarschaft unter dem Lärm der Gartengeräte leidet achten Sie doch darauf, dass Sie beim nächsten Kauf ein möglichst leises Gerät kaufen.
Outdoorgartengeräte müssen mit Angaben zu ihrer Lautstärke versehen sein.
Angegeben wird die "Lautstärke" als Schalleistungspegel (LWA) in Dezibel (dB). Dabei handelt es sich um eine Leistungsangabe des Geräts: Je geringer der LWA, desto leiser das Gerät. Die meisten Gartengeräte gibt es mittlerweile auch akkubetrieben. Diese sind leiser und Sie müssen keine gesundheitsschädlichen Abgase einatmen.
Selbstverständlich überwacht Ihre Marktüberwachung die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich des Lärms bei verschiedenen Gartengeräten, wie beispielsweise Motorhacken. Diese wurden in einer Jahresschwerpunktaktion geprüft.
Weitergehende Informationen zu dieser Aktion finden Sie in den Berichten zur aktiven Marktüberwachung 2017 und 2018 in Baden-Württemberg im Bereich Produktsicherheit unter der Nr. 2.
Hier finden Sie Informationen zum Tag gegen Lärm in Deutschland.