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Medienmitteilung

Advent, Advent ein LED-Lichtlein brennt

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​Nicht nur zur Weihnachtszeit ist viel los auf dem Beleuchtungsmarkt. Besonders seit vor einigen Jahren Leuchtmittel mit Leuchtdioden (LED) den Markt erobert haben. Innerhalb von wenigen Jahren haben diese Leuchtmittel aufgrund ihrer unerreichten Energieeffizienz eine dominante Rolle eingenommen. Dieser schnelle Aufstieg ging mit massiven Qualitätssprüngen einher. Anfangs war die LED-Lampe noch sehr fehleranfällig, mit schlechter Farbqualität und teuer. Durch einen hart umkämpften Markt, schnelle Entwicklung und hohe Stückzahlen hat sich die LED zu einem hochwertigen Leuchtmittel entwickelt, das bereits zu Discounterpreisen verfügbar ist.

Seit 2016 ist der LED-Markt fester Bestandteil des Marktüberwachungsprogramm des Regierungspräsidiums Tübingen. Dabei stehen besonders die sogenannten Retrofits, also LED-Leuchtmittel, die in ehemalige Glühbirnen- und Halogenlampensockel passen, im Fokus. Die bereits bei den ersten Kontrollen festgestellten hohen Mängelquoten zeigen den dringenden Bedarf, dieses Produktsegment zu überwachen. Allerdings sind Lichtmessungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang sehr kostenintensiv und zeitaufwändig und müssen in lichttechnischen Labors durchgeführt werden. Aufgrund der Prüfkosten von mehreren tausend Euro je Modell und steigender Qualität der Produkte im stationären Handel, ist es eine Herausforderung für die Marktüberwachung möglichst wenig mängelfreie Produkte in die Laborprüfung zu geben. Daher wurden zwei mobile Prüfgeräte zur Orientierungsprüfung der LED-Leuchtmittel vor Ort angeschafft.

Üblicherweise lässt das Regierungspräsidium Tübingen jährlich etwa 30 bis 40 unterschiedliche Modelle im Labor testen. Diesen Prüfungen gehen in der Regel etwa 300 bis 500 orientierende Prüfungen voraus. Die entsprechend geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen führen mit Hilfe der mobilen Prüfgeräte im Laden selektierende Messungen durch. So können sie eine Aussage treffen, ob sich eine weitere Untersuchung im Labor lohnt oder nicht. Dabei bewerten sie viele unterschiedliche Merkmale, wie die Menge und die Qualität des Lichts, und vergleichen sie mit den Packungsangaben.

Durch dieses sogenannte Vorscreening wurden im vergangenen Jahr bei 90% der im Labor geprüften Leuchtmittel Mängel festgestellt. Bei einer nicht vorselektierten Entnahme von Stichproben im stationären Handel liegt diese Quote sonst bei 5% bis 10%. Typische Mängel sind ein zu hoher Stromverbrauch, eine zu geringe Lichtleistung oder eine schlechte Farbwiedergabe. Mögliche Folgen bei einem festgestellten Mangel sind für die Hersteller beispielsweise die Korrektur der Packungsangabe, Verkaufsverbote, Rückrufe und Bußgelder.

Durch das Vorscreening gelingt es dem Regierungspräsidium Tübingen, auf dem schnelllebigen Markt der LED-Beleuchtung eine effiziente und hohe Überprüfungsquote zu erreichen und somit den fairen Wettbewerb zu sichern. Diese unabhängigen Kontrollen helfen dem Verbraucher an die Menge an Licht zu kommen, für die er bezahlt hat.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

Bild: LED-Lampen; Quelle: Regierungspräsidium Tübingen

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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