Mess- und EichwesenMetrologische Überwachungen
Marktüberwachung
Um einen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen sicher zu stellen und die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes gewährleisten zu können, verpflichteten sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, staatliche Stellen zur Überwachung des Binnenmarktes (Marktüberwachungsbehörden) aufzubauen und mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Das EBBW ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Mess- und Eichgesetz in Baden-Württemberg. Unsere Aufgabe ist es wirksam zu verhindern, dass unzulässige Produkte (Produkte im Sinne des Mess- und Eichgesetzes § 2 Nr. 10 sind Messgeräte, sonstige Messgeräte, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten) in den Verkehr gebracht werden - oder die sich bereits auf dem Markt befindlichen, vom Markt entfernt werden. Dabei kann die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen gegenüber verschiedenen Wirtschaftsakteuren treffen. Diese sind insbesondere der Hersteller von Produkten, der Bevollmächtigte, der Einführer, der Händler, der Fulfilment-Dienstleister oder jede andere Person.
Verwendungsüberwachung
Während sich die Marktüberwachung mit neuen Produkten vor deren Markteinführung befasst, regelt die Verwendungsüberwachung das „richtige“ Verwenden von Messgeräten und Messwerten. So kontrollieren wir zum Beispiel, ob ein Messgerät für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und dieses ordnungsgemäß aufgestellt ist. Auch die verwendete Software und das ordnungsgemäße Anzeigen des Messergebnisses, sowie dessen ordnungsgemäße Speicherung, Weitergabe und Verwendung wird überprüft.
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