Mess- und EichwesenUnsere Fachinformationen
Abgasmessgeräte
Ausschankmaße
Instandsetzer
Informationsblatt - Instandsetzer
Das Formular “Instandsetzungsbenachrichtigung” und den “Antrag auf Erteilung / Änderung der Befugnis” finden Sie im Formularbereich der Eichbörden auf eichamt.de:
Formulare der Eichbehörden
Strahlenschutz (Dosimeter)
Versorgungsmessgeräte
Daran erkennen Sie ein geeichtes Messgerät
Daran erkennen Sie ein geeichtes Messgerät
Die Eichung eines Messgeräts erfolgt durch eine vorgeschriebene Prüfung, bei der festgestellt wird, ob die eichrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird das Messgerät mit einer Klebemarke gekennzeichnet.
Auf der Klebemarke befindet sich neben der Kennung der Eichaufsichtsbehörde auch die Jahreszahl, aus der hervorgeht in welchem Jahr die Eichfrist beginnt.
Optional kann ein Zusatzzeichen mit dem Ende der Eichfrist aufgebracht werden.
Achten Sie bei geeichten Messgeräten immer auf diese Marke. Nur so können Sie sicher gehen, dass bei richtiger Verwendung das Messergebnis auch stimmt.