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Mess- und EichwesenUnser Serviceangebot

Hier finden Sie unsere Formulare.
Zunächst die Links zu den Online-Plattformen für den Eichantrag.

Weiter unten unsere PDF-Formulare für die Konformitätsbewertung und das Instandsetzerwesen.

Online-Formulare (digitaler Eichantrag und Terminvergabe für Taxameter/Wegstreckenzähler)

Auf folgenden Plattformen kann ein Eichantrag für alle Messgerätearten außer Taxameter/Wegstreckenzähler gestellt werden:

Online-Formular Eichantrag über die Plattform nach Online-Zugangsgesetz
Online-Formular Eichantrag über die bundesweite Plattform DEMOL

Für die Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler vereinbaren Sie bitte über folgende Seiten einen verbindlichen Termin:

Terminbuchungsseite Taxameter- Wegstreckenzähler der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Oder nehmen Sie bitte direkt mit der zuständigen Betriebsstelle telefonischen Kontakt auf, um einen Termin am Rollenprüfstand zu vereinbaren.
Termine für eine Konformitätsbewertung von Taxametern/Wegstreckenzählern können nur telefonisch vereinbart werden.

Zum korrekten Ausfüllen eines Eichantrags prüfen Sie bitte im Vorfeld, welche Betriebsstelle zuständig ist

Örtliche Zuständigkeit nach PLZ

Zuständigkeiten nach Messgeräteart 

PDF-Formulare (Konformitätsbewertung und Instandsetzer)

Auftrag zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens

Hinweis zum Auftragsformular zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens:
Das Formular kann aufgrund der dynamischen Programmierung ausschliesslich mit dem Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden. In Browser-Plugins etc. wird das Dokument nicht oder unvollständig angezeigt. Das Formular hierzu z. B. mit der rechten Maustaste anwählen und mit der Option "speichern unter" abspeichern und danach mit dem Acrobat Reader öffnen.

Instandsetzungsbenachrichtigung
Instandsetzer: Antrag auf Anerkennung/Änderung

 

Hinweis zum Datenschutz:
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. IT Baden-Württemberg (BITBW) setzt Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden von BITBW in jedem Fall automatisch gelöscht.