Mess- und EichwesenWir sind Konformitätsbewertungsstelle für Hersteller
Ein kurzer Überblick über das Thema Konformitätsbewertung
Bevor ein Hersteller ein neues Messgerät auf den Markt bringen darf, überprüfen und bescheinigen die Konformitätsbewertungsstellen (KBS), dass dieses Gerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Danach darf der Hersteller das CE-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Weil dieses Zeichen ein Gütezeichen ist, ist Neutralität und Kompetenz die Voraussetzung für eine Konformitätsbewertungsstelle.
Zuständig für die Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie nach EU-Richtlinien ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft. Das Eich- und Beschusswesen BW betreibt die Konformitätsbewertungsstelle mit der Kennnummer 0103. Diese ist für verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren sowohl nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) als auch nach den EU-Richtlinien 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) und 2014/32/ EU über Messgeräte (MID) anerkannt.
Weitere Informationen
Umfang der Notifizierung nach Richtlinie 2014/31/EU (NAWI)
Umfang der Notifizierung nach Richtlinie 2014/32/EU (MID)
Verfahren und Stellen zum Inverkehrbringen von Messgeräten in Deutschland:
Datenbank (NANDO) der EU Kommission
Kontakt
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Regierungspräsidium Tübingen - EBBW
Konformitätsbewertungsstelle 0103
Ulmer Str. 227 B
D – 70327 Stuttgart
E-Mail senden
Unser PDF-Auftragsformular zur Konformitätsbewertung finden Sie auf folgender Seite im Abschnitt PDF-Formulare, bitte die Hinweise zum Download beachten:
Auftragsformular
Leitung: Bernd Stefan
0711/4071-211
07071/757-96114