Das Eichwesen Baden-Württemberg ermächtigt derzeit etwa 40 staatlich anerkannte Prüfstellen.
Dabei handelt es sich entweder um Hersteller oder Versorgungsunternehmen. Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben dürfen diese Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme eichen. Selbstverständlich unterliegen diese Betriebe der regelmäßigen Aufsicht und Überwachung durch die Prüfbehörden.
Neben der Eichung führen diese staatlich anerkannten Prüfstellen auch Befundprüfungen nach § 39 der MessEV durch, die bei Zweifeln an der Messrichtigkeit des jeweiligen Messgerätes beantragt werden können. Stichprobenartig überwachen diese Prüfstellen auch die Verlängerung der Eichfristen.