Das Mess- und Eichwesen

Im Alltag haben wir überall mit gemessenen Werten zu tun. Ob der Wasserzähler zuhause, die Waage im Supermarkt, die Zapfsäule an der Tankstelle, das Blutdruckmessgerät aus der Apotheke – die Verbraucher und Verbraucherinnen verlassen sich darauf, dass die Messgeräte genau arbeiten. In vielen Bereichen sorgen wir, das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW), dabei für das richtige Maß, für richtiges Messen und die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren. Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz und lauteren Wettbewerb.
Mehr als 100 Unternehmen stellen in unserem Bundesland eichpflichtige Messgeräte her. Hier kontrollieren wir die Qualität bei der Herstellung und in der Anwendung der Messgeräte. Für eine flächendeckende Marktüberwachung arbeiten wir dabei auch mit so genannten Prüfstellen und Instandsetzern zusammen – sofern diese ein von uns geprüftes Qualitätsmanagement vorweisen können und von uns anerkannt sind. Die Unternehmen im Land profitieren damit bei Erst-und Nacheichungen, Prüfungen und Kalibrierungen von unserer Erfahrung und den hohen nationalen Standards und .
Als staatliche Behörde besitzen wir Dienstherrenpflicht und haben auch das Recht, Ordnungswidrigkeiten durch Verwarnungen und in schweren Fällen durch Bußgelder zu ahnden. Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) besteht aus der Direktion in Stuttgart, acht Eichämtern und dem Beschussamt in Ulm.
Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg ist Teil der Vier-Länderkooperation im Eichwesen mit den Partnern aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Rechtsgrundlagen und Informationen
Gesetze und Verordnungen
Gesetz über das Mess- und Eichwesen (MessEG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Gesetz über Medizinprodukte (MPG)
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Medizinprodukte-Bertreiberverordnung (MPBetreibV)
Verordnung über Fertigpackungen (FertPackV)
Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV)
Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Kompetenz des EBBW (pdf, KB)
Links
Im folgenden finden Sie Links zu nationalen und internationalen Organisationen im Bereich der Metrologie.
Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Eichbehörden der Länder
International Organisation of Legal Metrology (OIML)
European Cooperation in Legal Metrology (WELMEC)
Daran erkennen Sie ein geeichtes Messgerät

Daran erkennen Sie ein geeichtes Messgerät
Die Eichung eines Messgeräts erfolgt durch eine vorgeschriebene Prüfung, bei der festgestellt wird, ob die eichrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird das Messgerät mit einer Klebemarke gekennzeichnet.
Auf der Klebemarke befindet sich neben der Kennung der Eichaufsichtsbehörde auch die Jahreszahl, aus der hervorgeht in welchem Jahr die Eichfrist beginnt.
Optional kann ein Zusatzzeichen mit dem Ende der Eichfrist aufgebracht werden.
Achten Sie bei geeichten Messgeräten immer auf diese Marke. Nur so können Sie sicher gehen, dass bei richtiger Verwendung das Messergebnis auch stimmt.