Eichamt Albstadt
Das Eichamt Albstadt ist zuständig für die Landkreise Konstanz, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Tübingen, Waldshut (östlicher Teil) und Zollernalbkreis.

Prüfung von Messgeräten (Amtsdienst)
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Terminvereinbarungen sind unbedingt erforderlich.
Gewichtsausgabe und -annahme
Zeiten wie bei Amtsdienst.
Anmeldung am Westeingang des Eichamtsgebäudes in der Schillerstraße 95 (Zufahrt über Raidenstraße).
Eichung von Taxis
Taxis nur nach Terminvereinbarung. Anmeldung am Osteingang des Eichamtsgebäudes in der Schillerstraße 95 (Zufahrt über Meßstetter Straße).
Online-Terminvereinbarung für Eichungen (nicht für Konformitätsbewertungen):
Standard-Fahrzeug
E-Auto/Allrad
Termine für eine Konformitätsbewertung von Taxametern/Wegstreckenzählern können nur telefonisch vereinbart werden.
Anträge und Informationen
Anträge und Informationen
Online-Terminvereinbarung für Eichungen von Taxametern und Wegstreckenzählern (nicht für Konformitätsbewertungen):
Standard-Fahrzeug
E-Auto/Allrad
Hier finden Sie fachliche Informationen zu Themen aus dem Eichwesen.
Eichamt Albstadt
Eichamt Albstadt
Schillerstraße 83
72458 Albstadt
07431 9 22-0
07071 757-96123
E-Mail senden
Telefonische Kontaktzeit
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Leitung
Peter Schönleber