Referat 27Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist eine zukunftsweisende Investition in erneuerbare Energien und den Klimaschutz. Damit Ihre PV-Anlage dauerhaft sicher, standsicher und funktionsfähig bleibt, sind neben den elektrischen Anschlussbedingungen auch zahlreiche bautechnische Anforderungen zu beachten.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist baurechtlich erforderlich und schützt vor Folgeschäden am Gebäude oder an der PV-Anlage. Planung und Ausführung müssen daher nach den Technischen Baubestimmungen erfolgen.
Weichen Bauprodukte oder Bauarten wesentlich von den Technischen Baubestimmungen ab (z. B. fehlende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eines PV-Moduls oder fehlender statischer Nachweis nach Eurocode 3 für metallische Befestigungselemente), ist eine:
- Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und/oder eine
- vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg)
erforderlich.
Die folgenden Informationen dienen als Hilfestellung für alle, die in Baden-Württemberg eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen möchten.
Grundsätzlich gilt:
Wer eine PV-Anlage errichtet, trägt die Verantwortung für deren Sicherheit.
PV-Anlagen gelten in der Regel als bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen. Damit unterliegen sie der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO).
Dies betrifft die meisten fest installierten PV-Anlagen – unabhängig davon, ob sie:
- verfahrensfrei,
- im Kenntnisgabeverfahren oder
- mit Baugenehmigung
errichtet werden.
Es gelten insbesondere folgende Anforderungen der LBO:
- Standsicherheit (§ 13 LBO)
- Brandschutz (§ 15 LBO)
- Regelungen zu Bauarten und Bauprodukten (§§ 16a und 20 LBO)
Weichen Herstellung oder Einbau wesentlich von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder von Normen ab, ist erforderlich:
- eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für das Bauprodukt und/oder
- eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) für die Bauart
(Rechtsgrundlagen: § 20 LBO und § 16a Abs. 2 Nr. 2 LBO).
Beispiel für eine wesentliche Abweichung:
Ein PV-Modul erfüllt nicht die erforderliche Klassifizierung „normalentflammbar“ oder „schwerentflammbar“ nach DIN 4102.
Bei der Bewertung einer PV-Anlage - Module einschließlich Befestigungselemente der Unterkonstruktion - stehen insbesondere zwei Aspekte im Fokus:
1. Standsicherheit
Eine PV-Anlage muss:
- ihr Eigengewicht sicher abtragen,
- gegenüber Wind- und Schneelasten standsicher sein,
- dauerhaft tragfähig und korrosionsbeständig ausgeführt sein.
Zusätzlich muss das Gebäude in der Lage sein, das zusätzliche Gewicht der PV-Module und ihrer Unterkonstruktion sowie veränderte Wind- und Schneelasten aufzunehmen.
2. Brandschutz
Die PV-Anlage muss die geltenden brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ziel ist es:
- die Brandausbreitung zu begrenzen und
- eine wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen.
Auch wenn eine PV-Anlage verfahrensfrei errichtet wird (siehe Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 Nr. 3c LBO), müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
In diesen Fällen gilt, der Hersteller oder Errichter muss eigenverantwortlich:
- alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen ermitteln und dokumentieren,
- die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage hinsichtlich Standsicherheit, Brandschutz und Dauerhaftigkeit nachweisen,
- sämtliche bautechnischen Nachweise erstellen oder erstellen lassen.
Neben den bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind weitere Aspekte zu berücksichtigen (z. B. Blendschutz, Elektrosicherheit).
Für jede konkrete Einbausituation müssen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen bekannt sein. Dazu zählen insbesondere:
- Gebäudeklasse
- Nutzungsart
- Einwirkungen (z. B. Wind- und Schneelasten)
- brandschutzrechtliche Vorgaben
Für genehmigungspflichtige Vorhaben sind die konkreten Anforderungen der Baugenehmigung sowie ggf. dem Brandschutzkonzept zu entnehmen.
Im Einzelfall können strengere oder erleichterte Anforderungen gelten.
Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind Grundlage:
- der Planung und
- eines Antrags auf Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und/oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) bei der Landesstelle für Bautechnik.
Die bautechnischen Nachweise dokumentieren die fachgerechte und sichere Planung sowie Ausführung der PV-Anlage. Mit ihnen bestätigt der Planer oder Hersteller gegenüber dem Bauherrn die ordnungsgemäße Umsetzung.
Zu den bautechnischen Nachweisen gehören insbesondere:
- Baubeschreibung
- Zusammenstellung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen (ggf. mit Baugenehmigung)
- Qualifizierte Ausführungsplanung, einschließlich:
- statischer Berechnungen
- Konstruktionsplänen
- Datenblättern
- allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
- Brandschutzgutachten
- Klassifizierungsberichten zum Brandverhalten
- ggf. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und/oder vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBg)
- Übereinstimmungsnachweise bzw. Herstellererklärungen
Die Nachweise müssen vor Beginn der Bauarbeiten vollständig vorliegen.
Für verfahrensfreie Maßnahmen ist grundsätzlich keine bautechnische Prüfung vorgesehen. Dennoch müssen alle Anforderungen erfüllt und die Nachweise vorhanden sein.
Steht die Errichtung der PV-Anlage im engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer Baumaßnahme (z. B. bei Sonderbauten oder größeren Gebäudeklassen), kann die zuständige Baurechtsbehörde eine Prüfung durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Bautechnik verlangen.
Wichtig:
Bei einem Antrag auf Zustimmung im Einzelfall und/oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen und die vollständige Ausführungsplanung bei der Landesstelle für Bautechnik vorzulegen.
Für fachliche Fragen oder bei Interesse am Merkblatt für PV-Anlagen können Sie sich an die Landesstelle für Bautechnik wenden.
Das Merkblatt für PV-Anlagen der Landesstelle für Bautechnik stellt Erfahrungen aus bereits realisierten PV-Anlagen sowie mögliche Nachweisformate ausgewählter Ausführungsvarianten dar. Werden die dargestellten Anhaltspunkte berücksichtigt, können sichere und langlebige PV-Anlagen realisiert werden, die im Verfahren der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung genehmigungsfähig sind.
Anfrage an die Landesstelle für Bautechnik über das Serviceportal Baden-Württemberg
www.service-bw.de