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Faktencheck Windenerergie
Ergänzende Infos zum Beitrag Fundamentbau
Uns haben im September 2025 mit der Veröffentlichung unseres Videos zum Fundamentbau bei Windenergieanlagen zahlreiche Rückmeldungen erreicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir hier nicht auf jeden einzelnen Kommentar eingehen können. Viele eurer Fragen oder Kommentare bezogen sich auf den Natur- und Artenschutz, die CO2-Bilanz und auf die eingesetzten Materialien, den Rückbau und die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Daher möchten wir folgende Ergänzungen vornehmen und haben für Euch direkt beim Projektierer nachgefragt.
FAQ zum Bau der Windenergieanlage in Gomadingen
1. Wie tief ist das Fundament in Gomadingen nun wirklich?
Das Fundament ist 2,90 m hoch und muss maximal 0,24 m in den Untergrund einbinden. In der Regel macht es Sinn, das Fundament etwas tiefer einzubinden, also tiefer zu graben, da die oberflächennahen Bodenschichten weniger gut tragfähig sind. Letztendlich muss das Fundament mindestens 10 cm über den Boden hinausstehen. Zusammenfassend kann man sagen, dass bei dem der Anlage zugehörigen Fundament zwischen 0,24 m und maximal 2,80 m gegraben werden muss bzw. kann, um das Fundament ausreichend einzubinden.
2. Es kommt aber doch sehr auf die Geologie an, oder? Bei weichem Boden würde man eher Pfeiler in den Boden treiben und den Sockel darauf platzieren?
Genau, bei weniger tragfähigen Böden gibt es die Möglichkeiten der Baugrundverbesserung durch einen Bodenaustausch oder Rüttelstopfsäulen oder eine Tiefgründung über Bohr- oder Rammpfähle. Bei der Wahl des Verfahrens werden wirtschaftliche, technische und naturschutzfachliche Belange berücksichtigt. Geringmächtige nicht tragfähige Bodenschichten werden in der Regel durch einen Bodenaustausch mit gut tragfähigem Kiessand ersetzt. Liegen die tragfähigen Bodenschichten deutlich tiefer, kann die obere Bodenschicht durch das Einbringen von sogenannten Rüttelstopfsäulen durch punktuelles Einstopfen von Schotter verbessert werden. Eignen sich die oberen nicht tragfähigen Bodenschichten nicht zu einer Baugrundverbessrung, können die Lasten über Bohr- oder Rammpfähle in tiefer liegende gut tragfähige Bodenschichten tiefer geführt werden.
3. Welche Anlage kommt auf das Fundament? Ist es ein Stahlturm oder Hybridturm. Fundament sieht nach Max Bögl aus.
Richtig, im vorliegenden Fall wurde das Fundament durch die Firma Max Bögl Wind AG errichtet. Der Turm selber ist ein sogenannter Hybridturm. Dieser wird rund 89 m hoch aus 31 Drittelschalsegmenten errichtet, die am Ende miteinander verspannt werden. Dies führt ebenfalls die Firma Max Bögl Wind AG aus. Darauf kommt später der Stahlturm, so dass die gesamte Anlage eine Nabenhöhe von 169 m hat. An der Flügelspitze sind es dann 250 m.
Wie in jedem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden auch bei der Genehmigung von Windenergieanlagen alle öffentlich-rechtlichen Belange geprüft, darunter fällt auch der Natur- und Waldschutz.
Vor Baubeginn: Kontrolle und Dokumentation aller Flächen auf Tierquartiere. Monitoring-Programme für Fledermäuse und Haselmäuse.
Konkrete Schutzmaßnahmen:
- für die Haselmaus:
- Waldränder mit fruchttragenden Gehölzen bepflanzt.
- Nistkästen installiert.
- für die Fledermaus:
- Stilllegung von Waldflächen & Anlegen von Habitatbaumgruppen.
- Ausbringen von Fledermauskästen.
- für den Rotmilan:
- Für den Rotmilan gelten zeitlich begrenzte Abschaltungen während der Brutzeit.
- Ersatz- & Ausgleichsflächen:
- Pflanzung von Mischwald auf Ersatzflächen.
- Aufforstung mit heimischen Baumarten, langfristige Pflege gesichert.
- Wege: Forstwege bleiben für Reparaturen erhalten, temporäre Flächen werden wieder begrünt.
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Zum Thema Rodung in Gomadingen für die Windkraftanlagen ein paar Vergleiche zu einem Fußballfeld:
Rodung für den Bau eines Windrads: ca. 1,4 fache eines Standardfußballfeldes (105 m x 68 m).
Die Fläche, die je Anlage benötigt wird, beträgt bei den großen Anlagen etwa 1 ha.
Aufforstung: Schon jetzt rund 4 Fußballfelder neuer Wald und nach Inbetriebnahme werden es noch mehr, da die temporär genutzten Flächen wieder aufgeforstet werden.
Hinweis zur Rodung: Aufgrund von Nachfragen, welche Größe von Fußballfeldern für die Berechnung der gerodeten Fläche zu Grunde lagen, haben wir nun die Fläche auf der Grundlage eines Standard-Fußballfeldes berechnet, das nach den Vorgaben der FIFA- und UEFA auch für internationale Wettbewerbe zugelassen ist.
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Lässt sich Bodenverdichtung nach dem Bau einer Windenergieanlage wieder rückgängig machen?
Bodenverdichtung lässt sich nicht einfach „wegzaubern“, vor allem nicht im Unterboden. Deshalb ist für Bauvorhaben in dieser Größenordnung gemäß § 2 Abs. 3 LBodSchAG ein Bodenschutzkonzept zu erstellen. In diesem werden Maßnahmen festgelegt, um Verdichtungen möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen – etwa durch festgelegte Fahrwege, geeignete Bauzeiten, Lastverteilung (z.B. durch Lastverteilungsplatten, Baggermatratzen) und fachgerechten Umgang mit dem Boden. In der Regel wird zur Umsetzung der Maßnahmen auch eine bodenkundliche Baubegleitung eingesetzt.
Nach der Bauphase werden temporär genutzte Flächen zurückgebaut und rekultiviert. Je nach Bodenverhältnissen können Maßnahmen zur Lockerung des Unterbodens und zur Verzahnung mit dem aufgebrachten Bodenmaterial erforderlich sein, bevor sie wieder der vorgesehenen Nutzung (Acker, Grünland, Wald) zugeführt werden. Die Regeneration des Bodens braucht aber eine gewisse Zeit.
Bei Bau von Windenergieanlagen, wie auch bei jedem anderen Bauvorhaben (Bsp. Wohnhaus), werden CO2-Emissionen freigesetzt. Nach kurzer Betriebsdauer der Windenergieanlagen haben sie mehr CO2-Emissionen eingespart, als für Bau und Produktion notwendig war.
- Windräder verursachen den Großteil ihrer Emissionen beim Bau (Beton & Stahl).
- Über die Lebensdauer: nur rund 18 g CO₂/kWh1) – Erdgas liegt bei 400 g/kWh und Kohle bei 860–1120 g/kWh2).
- Klar ist: Bei Produktion, Transport und Bau – und später auch beim möglichen Rückbau – entstehen CO₂-Emissionen. Dennoch ist ihre Ökobilanz positiv. Warum? Moderne Windenergieanlagen wie diese gleichen die dabei entstandenen Emissionen bereits nach wenigen Monaten wieder aus! Denn der von der Anlage erzeugte Strom ist im Gegensatz zu dem Strom, der in fossilen Kraftwerken erzeugt wird, nahezu frei von Co2 Emissionen.
Und das über eine Betriebsdauer von mindestens zwei Jahrzehnten. - Und: Hersteller reduzieren CO₂ durch Materialoptimierung, Recycling und gutes Ersatzteilmanagement.
Quellen:
Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger
(Seite 56 und 57, Berechnung inkl. Emissionen bei der Herstellung, Umwelteinflüssen und Ökobilanz)
(Seite 23 Tabelle 4, Erdgas 392 gCO2/kWh, Steinkohle 860 gCO2/kWh, Braunkohle 1.119 gCO2/kWh)
Wer tiefer in die aktuelle Ökobilanz von Windkraftanlagen (wie auch Photovoltaik) einsteigen möchte, wird beim Umweltbundesamt (PDF) fündig.
Um die Wirtschaftlichkeit/Rentabilität zu gewährleisten, werden Windenergieanlagen nur in geeigneten Gebieten geplant und errichtet. In Baden-Württemberg gibt der Windatlas geeignete Gebiete vor, in denen mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 215 W/m² vorherrscht.
- Im Projektgebiet wurde eine 12-monatige Windmessung durchgeführt, um die tatsächliche Wirtschaftlichkeit des Standortes messtechnisch zu verifizieren. Im Beispiel Gomadingen beträgt die mittlere Windleistungsdichte gemäß dem Windatlas mindestens 257 W/m².
- Aus den Ausschreibungen zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergeben sich keine klassischen Subventionen: Der Zuschlag garantiert einen festen Strom-Abnahmepreis und schafft so Planungssicherheit. Moderne Anlagen rechnen sich auch ohne EEG-Ausschreibungszuschlag.
- Hohe Anlagen im Binnenland lohnen sich, weil sie über die Baumgrenze hinaus gleichmäßigere und stärkere Winde nutzen.
Karten - Energieatlas Baden-Württemberg
Ausbau und Wirtschaftlichkeit der Windenergie in Baden-Württemberg
Beispiel Gomadingen:
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Diese 5 Windräder allein erzeugen rund 65 Mio. kWh Strom pro Jahr.
Das entspricht dem Bedarf von ca. 21.500 Haushalten – also rund 16 % aller Haushalte im Landkreis Reutlingen (293.483 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2024)), unter Annahme eines Jahresverbrauchs von ca. 3.000 kWh/Jahr.
Hinweis Strompreisgestaltung:
Der Marktpreis richtet sich nach dem teuersten Kraftwerk (oft Gas oder Kohle), nicht nach günstigem Wind- oder Solarstrom. Für Haushalte setzt sich der Endpreis aus Energiepreis, Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen. Regionale Unterschiede entstehen vor allem durch die Netzentgelte, im Süden ist Strom meist teurer als im Norden.
Windenergieanlagen sind nicht für die Ewigkeit ausgelegt. Am Ende ihrer Lebenszeit werden die Anlagen entweder ersatzlos abgebaut oder durch modernere Anlagen ersetzt.
- Windräder laufen ca. 25–30 Jahre. Danach ist der Rückbau der Windenergieanlagen inkl. der Fundamente, Zufahrten, Zuleitungen und des Umspannwerkes Pflicht und durch eine Bankbürgschaft gesichert.
- Stahl & Beton werden recycelt und als Baustoff weiterverwendet.
- Glasfaserverstärkter Kunststoff in Windrädern ist kein Sondermüll. Rotorblätter werden schon heute zerkleinert und u. a. in Zementwerken verwertet. Und parallel wird intensiv daran geforscht, sie künftig vollständig recyceln zu können
- Oft folgt Repowering: modernere, stärkere Anlagen am gleichen Standort.
Quelle: Rotorblattverwertung von A bis Z | Umweltbundesamt
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Gilt beim Rückbau von Windenergieanlagen eine pauschale „1-Meter-Regelung“ für Fundamente?
Die Rückbaupflicht geht in Baden-Württemberg grundsätzlich über eine pauschale „1-Meter-Regelung“ hinaus. Nach der Rechtsauffassung der Landesregierung sind bei Windenergieanlagen grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile zurückzubauen – einschließlich der Fundamente.
Für Vorhaben im Außenbereich – dazu zählen auch Windenergieanlagen – ist die Rückbaupflicht ebenfalls in § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch geregelt. Danach muss bereits als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, dass das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückgebaut und Bodenversiegelungen beseitigt werden.
Die oft genannte „1-Meter-Regelung“ ist so keine pauschale Vorgabe für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg. In älteren Genehmigungen gab es teils Regelungen, nach denen Fundamente nur bis zu einer bestimmten Tiefe – häufig wird hier eher 1,5 Meter unter Geländeoberkante genannt – entfernt werden mussten. Hintergrund ist: Frühere Windenergieanlagen wurden häufig auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet. Damals wurde teilweise argumentiert, dass ein Rückbau bis zu einer bestimmten Tiefe ausreicht, um die landwirtschaftliche Nutzung wiederherzustellen. In älteren Genehmigungen gab es daher teils entsprechende Tiefenvorgaben.
Bei heutigen Anlagen ist dagegen ein vollständiger Rückbau des Fundaments verpflichtend. Welche konkreten Anforderungen im Einzelfall gelten, steht in der jeweiligen Genehmigung bzw. den Nebenbestimmungen. Der Rückbau wird zudem finanziell abgesichert.
2. Werden Rotorblätter von Windenergieanlagen in Zementwerken verbrannt?
Das ist teilweise richtig – aber etwas verkürzt dargestellt. Ja, Rotorblätter sind beim Recycling tatsächlich der anspruchsvollste Teil einer Windenergieanlage. Sie bestehen aus Faserverbundwerkstoffen, also zum Beispiel Glasfasern, teilweise Carbonfasern und Harzen. Diese Materialien sind sehr stabil und langlebig – genau das macht sie im Betrieb sinnvoll, am Ende der Nutzung aber schwerer trennbar.
Aktuell werden Rotorblätter häufig zerkleinert und in der Zementindustrie mitverwertet. Dabei werden organische Bestandteile energetisch genutzt, mineralische Bestandteile können Rohstoffe im Zementprozess ersetzen. Das ist keine Deponierung und auch nicht einfach „Müllverbrennung“, aber es ist auch noch kein hochwertiges Recycling im Sinne einer vollständigen Kreislaufführung.
Deshalb ist der Hinweis berechtigt: Bei Rotorblättern besteht weiterhin Entwicklungsbedarf. An besseren Verfahren zur Trennung und Wiederverwertung von Faserverbundstoffen wird intensiv gearbeitet. Bei anderen Bestandteilen einer Windenergieanlage – etwa Stahl, Kupfer, Aluminium oder Beton – ist Recycling dagegen deutlich etablierter.
Wichtig ist außerdem: Für Rückbau bzw. Recycling gelten verschiedene Vorgaben, die Umweltbelastungen möglichst minimieren sollen – unter anderem aus dem Abfall-, Chemikalien- und Elektrorecht. Zudem gibt es seit 2020 eine eigene DIN-Norm (DIN SPEC 4866) für den Rückbau von Windenergieanlagen.
Weitere Informationen dazu finden sich auch im Faktencheck Windenergie von Erneuerbare BW/KEA-BW (https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Erneuerbare_BW/Publikationen/Faktencheck_Windenergie_Layoutversion.pdf )
Zum Thema Rückbau von Windenergieanlagen finden Sie auch Antworten in der FAQ-Liste der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) : FAQ Windenergie
Zum Gelingen der Energiewende leistet auch der Staatsforst seinen Beitrag. Der Landesbetrieb ForstBW treibt die Verpachtung von Flächen intensiv voran.
Wie spricht man eigentlich das Wort “Beton” aus? Ein Richtig gibt es hier nicht, die Vielfalt macht´s - wie überall im Leben...
Im Duden z.B. kann man sich die verschiedenen “Beton-ungen” vorlesen lassen. ;-)