Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Aktuelle Meldung

Rückstauklappen – Sicherer Schutz vor Überflutung aus der Kanalisation?

Lesezeit:

Teilen via:

Das Foto zeigt einen überfluteten Kellerraum; Wäschereiausrüstung, Kisten, Wäschekorb, Waschmaschine, Trockner
Symbolbild Überfluteter Kellerraum
Symbolbild Überfluteter Kellerraum
Das Foto zeigt einen Rückstauverschluss
Rückstauverschluss
Rückstauverschluss
Das Foto zeigt einen Rückstauverschluss
Rückstauverschluss
Rückstauverschluss

Immer wieder kommt es zu Starkregenereignissen und die Kanalsysteme unserer Städte und Gemeinden kommen an ihre Grenzen. Dies kann zu überfluteten Kellerräumen führen.

Strömt mehr Regenwasser in die öffentliche Kanalisation als diese aufnehmen kann, kommt es zu einem Rückstau in der Kanalisation. Das kann dazu führen, dass das Wasser in die Hausanschlussleitungen zurückgedrückt wird und dabei ungeschützte Kellerräume oder tieferliegende Flächen überflutet werden. Als Folgen können Schäden am Inventar aber auch an der Bausubstanz auftreten. Schäden, für die der Hauseigentümer selbst haftet.

Grundsätzlich werden Gebäude durch Abwasserhebeanlagen vor Rückstau geschützt. Für Räume von untergeordneter Nutzung, beispielsweise Kellerräume, können jedoch unter gewissen Voraussetzungen kostengünstige Rückstauverschlüsse eingebaut werden.

Die Bewertung und Klassifizierung von Rückstauklappen sind EU-weit einheitlich gesetzlich geregelt. Beispielsweise muss das verwendete Material wasserdicht und mechanisch fest sein. Zudem muss der Rückstauverschluss rückstauendes Wasser tatsächlich wirksam halten können. Die Hersteller sind verpflichtet, die Produkte nach den in der Norm EN 13564-1 festgelegten Regelungen zu prüfen, bevor sie sie auf den Markt bringen. Nach erfolgreicher Prüfung müssen sie in einem gesonderten Dokument, der Leistungserklärung, bestätigen, welche Eigenschaften der Rückstauverschluss besitzt und dann die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen. Ohne eine CE-Kennzeichnung dürfen Rückstauverschlüsse in der EU nicht gehandelt werden.

Die Abteilung Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen ist die für den Vollzug zuständige Marktüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg. Das Regierungspräsidium hat dieses Jahr in einer Schwerpunktaktion zusammen mit Behörden anderer Bundesländer die Rückstauverschlüsse für Gebäude ins Visier genommen. In Baumärkten und auf Online-Plattformen angebotene Produkte wurden stichprobenartig auf ihre Konformität geprüft. Bei den Kennzeichnungs- und Unterlagenprüfungen wurden dabei gravierende Mängel festgestellt. Viele Produkte wurden komplett ohne CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen, wie Bedienungs- und Wartungsanleitungen, auf dem Markt angeboten. Prüfnachweise konnten nicht vorgelegt werden. Vor allem waren No-Name Produkte auffällig, die aus dem Ausland importiert und auf Online-Plattformen angeboten wurden.

In allen aufgedeckten Fällen wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen darauf hingewirkt, dass die Händler ihrer Pflicht, nur konforme Produkte anzubieten, nachkommen. Die Hersteller sind aufgefordert, die Konformität ihrer Produkte herzustellen.

Beim Kauf von Rückstauverschlüssen ist also Vorsicht geboten. Eine Fehlfunktion wird oft erst bemerkt, wenn der Schaden durch einen Rückstau bereits entstanden ist. Es empfiehlt sich, auf die CE-Kennzeichnung und die beigefügten Unterlagen zu achten und sich die Leistungserklärung aushändigen zu lassen. Den beigefügten Unterlagen kann auch entnommen werden, ob regelmäßige Wartung und Funktionstests vorgeschrieben sind. Im Zweifelsfall sollte der Rat von Fachleuten eingeholt werden.

Im Handel werden zudem vermehrt Rückstauverschlüsse angeboten, deren Verwendung in Deutschland nicht zulässig ist. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat eigene Bestimmungen zur Verwendung. Beispielsweise sind Rückstauverschlüsse vom „Typ 0“ oder „Typ 1“ (mit nur einer eingebauten Klappe) in Deutschland nicht für den Einbau in Abwasserleitungen zugelassen. Der Handel mit diesen Produkten ist jedoch erlaubt.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt ein Laptop und die Hand einer Person, die etwas eintippt

    Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen identifiziert fast zwei Millionen nichtkonforme Produkte auf Online-Plattformen am europäischen Markt

    | Marktüberwachung

    Gültige Angaben zu EU-Bevollmächtigten sind in vielen Fällen nicht vorhanden.

  • L 285 Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Bad Waldsee-Reute

    | Straßen

    Vollsperrung ab Mittwoch 27. August 2025.

  • Das Foto zeigt die Behelfsfahrbahn der B 28 aus der Luft

    B 28 Verkehrsumlegung auf eine weitere Behelfsfahrbahn zwischen Dettingen an der Erms und Bad Urach ab Montag, 25. August 2025

    | Straßenbau
  • Das Foto zeigt die beschädigte Fahrbahn der Sirchinger Steige

    L 249 Sanierungsarbeiten an der Sirchinger Steige zwischen Bad Urach und Sirchingen ab Montag, 25. August 2025

    | Straßen
  • Das Foto zeigt die L 387 Holzelfinger Steige. Links sieht man Leitplanken und rechts eine Böschung nach oben.

    L 387 Änderung der Verkehrsführung an der Holzelfinger Steige zwischen Lichtenstein-Unterhausen und Lichtenstein Holzelfingen ab Freitag, 22. August 2025

    | Straßenbau
  • Das Foto zeigt eine frisch aspahltierte Straße und eine Straßenwalze

    L 195 Fahrbahndeckenerneuerung und Verbreiterung des Radwegs zwischen dem Andelshofer Weiher und Owingen zwischen Mitte September und Ende November 2025

    | Straßenbau
  • Man sieht ein großes Baustellenfahrzeug bei Asphaltierarbeiten und vier Personen in gelben Warnwesten

    B 32 Fahrbahndeckenerneuerungen in der Ortsdurchfahrt Scheer und zwischen Scheer und Mengen-Ennetach ab Montag, 8. September 2025

    | Straßen
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze B 30 Umbau Anschlussstelle Wiblingen

    B 30 Umbau der Anschlussstelle Wiblingen Bauphase I ab Montag, 1. September 2025

    | Straßenbau
  • Symbolbild für eine Straßensanierung

    L 240 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Ringingen und Bach – Vollsperrung ab Montag 25. August 2025

    | Straßen
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze zu den Erhaltungsmaßnahmen zwischen Ellenfurt und Echbeck

    L 207 Erhaltungsmaßnahmen zwischen Deggenhausental-Ellenfurt und Heiligenberg-Echbeck

    | Straßen

    Vollsperrung der L 207 ab Montag 18. August 2025.

  • Strassenbarken und ein Schild sperren eine Straße auf dem Land ab.

    B 32 Beseitigung des Bahnübergangs in der Ortsdurchfahrt Wangen – erweiterter Umfang der Baugrunduntersuchungen am Dienstag, 12. August 2025

    | Abteilung 4
  • Das Foto zeigt Abteilungsleiter Michael Kittelberger, Bettina Wöhrmann und Regierungspräsident Klaus Tappeser im Foyer des RP Tübingen

    Bettina Wöhrmann ist neue Referatsleiterin des Referats Planung im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen
  • Das Foto zeigt Regierungspräsident Klaus Tappeser und Abteilungsleiter Michael Kittelberger im Foyer des RP Tübingen

    Michael Kittelberger ist seit 1. August neuer Leiter der Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ des Regierungspräsidiums Tübingen – Arnold Goller wird sein Stellvertreter

    | Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen
  • Das Foto zeigt eine Fledermaus (Großer Abendsegler) mit ausgebreiteten Flügeln im Flug

    Fledermäuse entdecken in den Sommerferien

    | Abteilung 5
  • Ein Drehbohrgerät stellt eine Bohrwand her und rammt ein Rammprofil in den Boden

    B 32 Witterungsbedingte Verlängerung der Hangsicherungsarbeiten an der Blitzenreuter Steige

    | Abteilung 4
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze L 333

    L 333 Neubau eines Radweges zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden ab Montag, 11. August 2025

    | Abteilung 4
  • Das Foto zeigt Ministerin Thekla Walker im Gespräch mit Regierungspräsident Klaus Tappeser und Achim Nagel, Leitung Biosphärengebiet Schwäbische Alb.

    Umweltministerin Thekla Walker informiert sich über aktuelle Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    | Abteilung 5
  • Das Foto zeigt die Baustelle in der Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen. Mehrer Absperrungen, ein Baukran und Baustellenmaterial am Rand der Fahrbahn.

    B 463 Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen

    | Abteilung 4
  • Das Foto zeigt mehrere Autos auf der B 32 in Wangen. Es führt ein Radweg entlang der Straße. Nach rechts weisend ein Schild mit der Aufschrift "Bahnhof"

    B 32 Beseitigung des Bahnübergangs in der Ortsdurchfahrt Wangen

    | Abteilung 4

    Baugrunduntersuchungen ab Freitag, 8. August 2025

  • Das Foto zeigt die sanierungsbedürftige B 312 in der Ortsdurchfahrt Ochsenhausen

    B 312 Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ochsenhausen ab Montag, 4. August 2025

    | Abteilung 4