Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

Regierungspräsidium Tübingen erlässt den Planfeststellungsbeschluss zur Umsetzung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Abschnitte 3und 4 im Modul 1 (Ammertalbahn)

Die einzelnen Einwender erhalten den Beschluss vom Regierungspräsidium etwa mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt.

Lesezeit:

Teilen via:

​Am 15. Mai 2017 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den teilweise zweigleisigen Ausbau der Ammertalbahn zwischen dem Tübinger Hauptbahnhof und dem Bahnhof Herrenberg sowie die Anpassung des südlichen Bahnhofskopfes des Hauptbahnhofs Tübingen erlassen.

Der Planfeststellungsbeschluss bildet die planungsrechtliche Grundlage für eine spürbare Verbesserung der Verbindung zwischen Tübingen und Herrenberg im Rahmen von Modul 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb durch eine Taktverdichtung von 60 auf 30 Minuten zu den Hauptverkehrszeiten und eine Steigerung der Platzkapazitäten in den Zügen.

 

Zum einen werden im Bereich von Unterjesingen und Entringen neue zusätzliche längere Begegnungsabschnitte geschaffen, die eine erhebliche Reduzierung der Übertragung von Zugverspätungen ermöglichen. Zum anderen wird die Elektrifizierung der Strecke zu einer zuverlässigeren Einhaltung der Fahrpläne beitragen, weil elektrisch betriebene Fahrzeuge schneller beschleunigen können. Eine elektrifizierte Ammertalbahn ist aufgrund ihrer leiseren elektrischen Antriebe und lokal emissionsfreien Motoren deutlich umweltfreundlicher.

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird von Montag, 29. Mai 2017, bis einschließlich Montag, 12. Juni 2017, in den Rathäusern in Tübingen, Entringen und Her-renberg zur Einsicht ausgelegt. Die Planunterlagen sind außerdem in den Verwaltungsstellen Tübingen-Unterjesingen, Ammerbuch-Pfäffingen, Ammerbuch-Altingen und Herrenberg-Gültstein einsehbar. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden sein.

 

Die einzelnen Einwender erhalten den Beschluss vom Regierungspräsidium etwa mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt. Sie können innerhalb eines Monats nach dieser Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) gegen den Beschluss Klage erheben. Mit Ende der Auslegungsfrist am 12. Juni 2017 gilt der Planfeststellungsbeschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Diese könnten dann ebenfalls innerhalb eines Monats, also bis einschließlich Mittwoch, 12. Juli 2017, Klage erheben.

 

Der Planfeststellungsbeschluss bescheinigt der Planung die bestmögliche Minimierung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe nach den Vorschriften des Artenschutzrechts. Insbesondere können für Beeinträchtigungen der Zauneidechse Ausnahmen zugelassen werden. Eingriffe in deren Lebensräume erfolgen nur punktuell. Mit einer Maßnahmenkombination aus Bauzeitenbeschränkung, Vergrämung und Aufwertung neuer Habitate können die Auswirkungen auf einzelne Exemplare reduziert werden, so dass sich die lokale Population durch den Eingriff nicht verschlechtert, sondern stabil bleibt.

 

Bei der Prüfung der Lärmschutzvorschriften kam das Regierungspräsidium zu dem Ergebnis, dass in insgesamt 16 Fällen aktiver Lärmschutz in Form einer 670 m langen niedrigen Schallschutzwand (0,76 m) im Bereich von Unterjesingen (Strecken-km 5,06 bis 5,73) und in zwölf Fällen (zusätzlich) passiver Lärmschutz gewährt werden muss.

 

Das Regierungspräsidium hat im Planfeststellungsbeschluss auch Maßnahmen zum Erschütterungsschutz angeordnet, die sicherzustellen, dass es zu keinen unzumutbaren Auswirkungen durch Erschütterungsimmissionen in Folge von Baumaßnahmen kommt. Die Richtwerte bezüglich Erschütterungen und sekun-därer Luftschall, die durch den Betrieb der Bahn entstehen können, werden laut den entsprechenden Gutachten eingehalten. Die Grenzwerte bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit werden in den meisten Bereichen eingehalten. In den Bereichen mit Abständen der Wohnbebauung von 7,5 m und weniger (Tübingen-West, Unterjesingen-Mitte, Gültstein) sind zur Reduzierung von Störungen elektrischer Geräte beim Betrieb der Rückleitungsseile einzusetzen. Gleiches gilt für die gleisnahe Bebauung im Bereich des Bahnhofes Herrenberg.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Bild zeigt mehrere Menschen in einem großen Raum mit Blick auf eine Leinwand

    Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

    | Brücken
  • Das Foto zeigt die Holzelfinger Steige. Rechts von der Straße sieht man einen Hang und links Leitplanken.

    L 387 Lichtenstein-Unterhausen bis Lichtenstein-Holzelfingen, Holzelfinger Steige

    | Straßen

    Abschluss der Arbeiten am Donnerstag, 16.10.2025.

  • Das Foto zeigt die Fahrbahnübergangskonstruktion von der B 464 auf das Neckartalviadukt. Man sieht Leitplanken und Gestrüpp an der Seite.

    B 464 Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen Altenburg

    | Brücken

    Abschluss der Arbeiten am Freitag, 17. Oktober 2025

  • Das Foto zeigt die Hülbener Steige. Eine Wand aus Betonbauteilen sichert den rechten Streifen der Fahrbahn vor Felsstücken die vom Hang rutschen könnten. Mehrere Stehlen vor der Wand.

    L 250 Hülbener Steige - Felssicherung

    | Straßen

    Vollsperrung der Steige ab Mittwoch, 15. Oktober 2025

  • Das Foto zeigt ein Rundtischgespräch mit Publikum und eine große Leinwand

    Anmeldung zur Veranstaltung "Chemikalienrecht 2025" ist nun möglich!

    | Chemikaliensicherheit
  • Das Foto zeigt eine Umleitungsskizze mit eingezeichneter Baustellenmarkierung und Umleitungen

    B 30 Umbau der Anschlussstelle Wiblingen

    | Straßen

    Tieferlegung der L 260 ab Montag, 13.10.2025

  • Das Foto zeigt Andreas Eytner und Regierungspräsident Klaus Tappeser stehend vor einem Bild

    Andreas Eytner ist neuer Leiter des Strahlenschutzreferats im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 5
  • Das Foto zeigt die B 312 in Fahrtrichtung Ulm

    B 312 Instandsetzung der Nordtangente in Riedlingen

    | Brücken

    Verlängerung der Arbeiten

  • Das Foto zeigt wie Regierungspräsident Klaus Tappeser gemeinsam mit dem Organisationsteam sowie den helfenden Händen des Bücherflohmarkts den Scheck an Christel Ruckgaber übergibt. Ein Clown ist ebenfalls auf dem Foto zu sehen.

    Erlös aus dem Mitarbeitenden-Bücherflohmarkt des Regierungspräsidiums Tübingen geht in diesem Jahr an den Verein Clowns im Dienst e.V.

    | Abteilung 1
  • Das Foto zeigt mehrere Kleidungssstücke aufgehängt auf Bügeln

    Nachhaltigkeit im Kleiderschrank

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt die aktuellen Arbeiten in der Höristraße in Albstadt-Lautlingen. Mehrer Baustellenfahrzeuge und die aufgekrabene Straße.

    B 463 Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen und weitere Erhaltungsmaßnahmen

    | Straßen

    Sachstand und Planungen für die Arbeiten 2025 und 2026.

  • Das Foto zeigt die Fahrbahnübergangskonstruktion Neckartalviadukt auf der B 464

    B 464 Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen-Altenburg

    | Brücken

    Verlängerung der Arbeiten bis Freitag, 17. Oktober 2025

  • Gewinnerinnen und Gewinner der Ackerwildkraut-Meisterschaft 2025 und Landwirte aus dem Ackerwildkrautschutzprojekt Rangendingen gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Andre Baumann und Regierungspräsident Klaus Tappeser stehen zusammen und lachen in die Kamera.

    Blühende Vielfalt auf dem Acker

    | Artenschutz

    35 Jahre Ackerwildkrautschutz Rangendingen und Ackerwildkrautmeisterschaft 2025

  • Das Foto zeigt das Lautertal von oben. Es zeigt Wiesen, Wälder, die Lauter, eine kleine Wohnansiedlung und eine Burg im Wald.

    Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt eine Feldwegbrücke von unten, die über eine Straße führt.

    B 10 Instandsetzung der Feldwegüberführung in Ulm-Lehr

    | Brücken

    Fertigstellung der Maßnahme Mitte Oktober.

  • Das Bild zeigt mehrere Menschen in einem großen Raum mit Blick auf eine Leinwand

    Informationsveranstaltung zur B 311, dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311 / L 259 bei Ehingen „Borstkreuzung“

    | Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Das Foto zeigt die Burg Hohenurach

    Tagung zu Regionalmarken in Großschutzgebieten

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt eine Hangrutschung in einem Waldstück

    L 260 Instandsetzung einer Hangrutschung bei Aitrach- Mooshausen ab Mittwoch, 1. Oktober 2025

    | Straßen
  • Bohrgerät zur Errichtung von Gründungpfählen

    B 28 Bad Urach – Ausbau des Knotenpunktes „Wasserfall“, Verkehrseinschränkung am Dienstag, 30. September 2025

    | Straßen
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze B 31n | K7786 | AS Tierheim

    B 31n Instandsetzungsarbeiten an der Überführung K 7786 / AS Tierheim ab Montag, 29. September 2025

    | Straßen