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Pressemitteilung

Regierungspräsidium schreibt die Luftreinhaltepläne Reutlingen, Tübingen und Ulm fort

Öffentliche Auslegung der Entwürfe der Fortschreibungen der Luftreinhaltepläne und Möglichkeit zur Beteiligung beginnt am 9. Februar 2024.

 

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Das Foto zeigt Schilder einer Umweltzone durchgestrichen
Schild Umweltzone
Schild Umweltzone

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Das Regierungspräsidium Tübingen plant daher die Luftreinhaltepläne Reutlingen, Tübingen und Ulm fortzuschreiben und die Umweltzonen aufzuheben. Selbst bei konservativer Betrachtung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten. Zum 9. Februar 2024 legt das Regierungspräsidium Tübingen die Planentwürfe vor und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, sich zu beteiligen.

 

Die laufenden Messungen der Luftschadstoffe haben ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Städte Reutlingen, Tübingen und Ulm in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten.

 

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung grüner Umweltzonen zu prüfen. Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Das Gutachten der Landesanstalt legt plausibel dar, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin eingehalten werden kann. Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das Regierungspräsidium Tübingen zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Verkehrsverboten in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig sind. Die Umweltzonen sowie weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, sollen daher zum 4. Juni 2024 in Reutlingen, Tübingen und Ulm aufgehoben werden. Die drei Städte prüfen derzeit, ob die aus Gründen der Luftreinhaltung aufgehobenen Geschwindigkeitsreduzierungen aus anderen Anordnungsgründen, wie beispielsweise Lärmschutz, festgesetzt werden können.

 

Alle übrigen Maßnahmen in den Luftreinhaltplänen bleiben bestehen.

 

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planentwürfe vom 9. Februar bis einschließlich 11. März 2024 zu den Dienstzeiten im Regierungspräsidium Tübingen, den Rathäusern Reutlingen, Tübingen und Ulm für jedermann zur Einsicht aus.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab dem 9. Februar 2024 den Planentwurf im Internet des Regierungspräsidiums Tübingen unter  Luftreinhaltepläne - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de) einzusehen.

Bis einschließlich 25. März 2024 können Einwendungen und Anregungen schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen (Luftreinhalteplan@rpt.bwl.de) gerichtet werden.

 

Hintergrundinformation:
Die Unterlagen liegen an folgenden Stellen öffentlich aus (Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich):

 

  • Regierungspräsidium Tübingen
    Besprechungsraum Zimmer N 227
    Konrad-Adenauer-Straße 20
    72072 Tübingen
  • Stadtverwaltung Reutlingen
    Eingangsbereich des Rathauses
    Marktplatz 22
    72764 Reutlingen
  • Universitätsstadt Tübingen
    Foyer des Technischen Rathauses
    Brunnenstraße 3
    72072 Tübingen
  • Stadt Ulm
    Verwaltungsgebäude
    Bürgerservice Bauen
    Münchner Straße 2
    89073 Ulm

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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