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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren zum Aus-/Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren, „Ortsumgehung Ofterdingen“

Im Rahmen der Offenlage gingen rund 210 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern ein.

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Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Vom 27. März bis einschließlich 26. April 2023 lagen die geänderten und ergänzten Planunterlagen zum Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren zur Einsicht in den Kommunen aus. Bis zum 9. Juni 2023 konnten sich Betroffene, Verbände und Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben und den ausgelegten Unterlagen äußern.

 

Eingegangen sind 24 Stellungnahmen von sogenannten Trägern öffentlicher Belange. Darunter waren acht Leitungsträger, drei anerkannte Umweltvereinigungen, verschiedene Fachbehörden, der Regionalverband sowie die Kreisbauernverbände. Zusätzlich gingen beim Regierungspräsidium Tübingen rund 210 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Davon kommen 52 Schreiben aus Mössingen, 58 Schreiben aus Nehren, 74 Schreiben aus Ofterdingen und fünf Schreiben aus Bodelshausen. Die restlichen Schreiben trafen aus anderen Städten und Gemeinden ein.

 

Die Zahl der eingegangenen Rückmeldungen bleibt somit hinter den rund 500 Rückmeldungen aus dem Jahr 2020 zurück. Damit war nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde zu rechnen, da es bei der erneuten Offenlage der Planunterlagen um begrenzte Änderungen und Ergänzungen der bisherigen Planung ging und das Gesamtkonzept der Planung im Wesentlichen unberührt blieb. Unter den eingegangenen Rückmeldungen befanden sich auch rund 50 Schreiben, die sich für den geplanten Aus- und Neubau der B 27 aussprechen.

Sowohl in zahlreichen privaten Äußerungen als auch in den Rückmeldungen der Umweltvereinigungen wird kritisiert, dass auf die Schreiben aus dem Jahr 2020 bislang keine Antwort der Straßenbauverwaltung bzw. der Planfeststellungsbehörde erfolgt sei. Diesbezüglich weist die Planfeststellungsbehörde erneut darauf hin, dass die Äußerungen aus dem Jahr 2020 weiterhin Bestand haben und diese seitens der Straßenbauverwaltung gemeinsam mit den aktuell eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen derzeit bearbeitet werden. Es wird seitens der Planfeststellungsbehörde zudem darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Einzeleinwendungen grundsätzlich nicht üblich und auch verfahrensrechtlich nicht vorgeschrieben ist.

 

Die erfolgten Äußerungen kritisieren darüber hinaus, wie bereits im Jahr 2020, häufig die mit dem Straßenbau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Vielfach wurde auf die artenschutzrechtlichen Konflikte hingewiesen. Oft werden die Darstellungen im Rahmen des Fachbeitrags Klima als nicht tiefgehend genug angesehen. So würden der Klimawandel und die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nach Auffassung vieler Einwendungen in den Planungen nicht hinreichend berücksichtigt. Im Hinblick auf die Endelbergtrasse werden der damit verbundene Flächenverbrauch sowie der Eingriff in das Landschaftsbild thematisiert. Vorzugswürdig sei eine Tunnellösung durch Ofterdingen auf bzw. unter der bestehenden Trasse. In etlichen Einwendungen kam zudem die Besorgnis bezüglich eines ausreichenden Hochwasserschutzes zum Ausdruck.

 

Im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Verkehrsgutachten wurden in den Einwendungen Unstimmigkeiten bei den Datengrundlagen genannt. Ganz generell wird in den Einwendungen eine Abkehr vom Straßenbau gefordert. Ziel müsse der schnelle Vollzug der Verkehrswende sein. Dies erfordere insbesondere den Ausbau des Radwegenetzes sowie der Regionalstadtbahn Neckar-Alb.

 

„Die Planfeststellungsbehörde wird die neu eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen nach deren Erfassung zügig an die Straßenbauverwaltung zur Bearbeitung weiterleiten. Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass ihre Äußerungen ernst genommen und sorgfältig geprüft werden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Sobald die Rückäußerungen der Straßenbauverwaltung der Planfeststellungsbehörde vorliegen, wird diese über das weitere Vorgehen informieren und den Zeitpunkt eines Erörterungstermins bekanntgeben.

 

Hintergrundinformationen:

Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen sind die noch fehlende Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der ausstehende vierstreifige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren.

 

Für die Planung des Schindhaubasistunnels wurde im Herbst 2019 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Vorentwurf übersandt. Seit Mai 2021 liegt der Gesehenvermerk von Seiten des Bundes vor. Das Projekt befindet sich aktuell in der Genehmigungsplanung mit der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Sobald diese Unterlagen fertiggestellt sind, erfolgt der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

 

Ergänzend zur Auslegung der geänderten Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren hat die Straßenbauverwaltung vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Stadt Mössingen sowie in den Gemeinden Ofterdingen und Nehren Bürgersprechstunden angeboten. Insgesamt wurden 23 von möglichen 96 Besprechungsterminen seitens der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen.

 

Weitere Informationen zu der Maßnahme sind über die Projekthomepage der Straßenbauverwaltung unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b27-2/ abrufbar. Unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/b27-bodelshausen-nehren/ sind auch nach wie vor alle Planunterlagen für die Maßnahme zu Informationszwecken für die Bürgerinnen und Bürger eingestellt.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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