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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K 8011 an die Bundesstraße B 12 bei Eglofstal sowie für den Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen

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Lageplan zum Erörterungstermin am Donnerstag, 22. Juli 2021 in Argenbühl-Eglofs
Lageplan zum Erörterungstermin am Donnerstag, 22. Juli 2021 in Argenbühl-Eglofs
Lageplan zum Erörterungstermin am Donnerstag, 22. Juli 2021 in Argenbühl-Eglofs

Erörterungstermin am Donnerstag, 22. Juli 2021 in Argenbühl-Eglofs.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Landkreise Ravensburg und Lindau am Bodensee, letzterer vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten, die Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Grenzbrücke zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Obere Argen sowie für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K 8011 an die Bundesstraße B 12 bei Eglofstal durch.

 

Im Juni 2020 wurden die jeweiligen Anhörungsverfahren eingeleitet.

Bis einschließlich Dienstag, 14. Juli 2020 lagen die Planunterlagen in der Gemeinde Argenbühl und in der Verwaltungsgemeinschaft Argental zur Einsicht aus. Bis zum 28. Juli 2020 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Insgesamt sind 37 Einwendungen eingegangen, davon 18 Einwendungen im Verfahren für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße an die Bundesstraße und 19 Einwendungen im Verfahren für den Ersatzneubau der Grenzbrücke.

 

Am Donnerstag, 22. Juli 2021 ab 13:00 Uhr werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für beide Verfahren gemeinsam erörtert. Die Veranstaltung findet in der Turn- und Festhalle Eglofs, Eisenharzer Weg 9, 88260 Argenbühl-Eglofs statt. Es wird gebeten, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

Zuerst wird die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K 8011 an die B 12 und daran anschließend der Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen behandelt. Die Erörterung beginnt jeweils mit der Vorstellung des bisherigen Verfahrens und des Antrags der Vorhabenträger. Daran schließt sich die thematische Erörterung der vorgebrachten Einwendungen an, insbesondere der Verkehr- und Lärmproblematik, des Natur- und Landschaftsschutzes und der Grundstücksbetroffenheiten.

 

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist allen Personen, deren Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Betroffenen. Der Gebrauch von Ton- und Bildaufnahmegeräten ist nicht gestattet. Anwesenden Dritten, die nicht Einwendende oder Betroffene sind, steht kein Rederecht zu.

 

Die Unterlagen zu den Verfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Service/Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren. 

 

Hintergrundinformationen zu den Vorhaben

 

Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen

 

Das Regierungspräsidium Tübingen ist aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg zur zuständigen Planfeststellungsbehörde für das vom Landkreis Lindau geplante Vorhaben bestimmt worden.

 

Geplant ist der Abriss der im Jahr 1926 erbauten, ungefähr 27 Meter langen Brücke über die Obere Argen und die Errichtung einer neuen Brücke etwa 50 Meter nordöstlich. Die Grenzbrücke befindet sich in Eglofs/Gemeinde Argenbühl (Landkreis Ravensburg) und Röthenbach (Landkreis Lindau am Bodensee). Auf der Brücke treffen sich die Kreisstraßen K 8011 (Baden-Württemberg) und LI 12 (Bayern).

 

Die bestehende Grenzbrücke bedarf aufgrund des schlechten Zustands einer Erneuerung. An der bestehenden Stahlbetonbrücke wurden regelmäßige Hauptuntersuchungen und ab dem Jahr 2012 jährliche Sonderuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Schäden und Mängel festgestellt, welche sowohl die Standsicherheit als auch die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit derart beeinträchtigen, dass die notwendige Tragfähigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Aufgrund der festgestellten Mindertragfähigkeit des Bauwerks wurde zunächst eine Beschränkung des zulässigen Höchstgewichts auf 7,5 Tonnen angeordnet, daran anschließend wurde aufgrund einer Sonderprüfung der bestehenden Grenzbrücke im Dezember 2019 eine Beschränkung auf nunmehr 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht angeordnet.

 

Aufgrund der neuen Lage des Brückenbauwerks müssen auch die K 8011 auf baden-württembergischem Hoheitsgebiet und die LI 12 auf bayerischem Hoheitsgebiet verlegt und rückgebaut werden. Die neu zu verlegenden Streckenabschnitte haben eine Länge von rund 500 Metern.

 

Verlegung des Anschlusses der K 8011 an die B 12 bei Eglofstal

 

Im bestehenden Zustand liegt der Anschluss der K 8011 an die B 12 unmittelbar neben einer Hofstelle, wobei die anschließende Fahrbahn der K 8011 die Hofstelle durchschneidet. Die Einmündung in die B 12 stellt im derzeitigen Zustand aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse eine Gefahrenlage dar. Insbesondere durch die nicht ausreichend dimensionierten Eckausrundungen der Einmündungen zwischen den Gebäuden gestalten sich Ab- und Einbiegevorgänge an dieser Stelle schwierig.

 

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, ist nun geplant, den bestehenden Anschluss an die B 12 ungefähr 75 Meter nach Westen an eine wesentlich übersichtlichere und verkehrstechnisch günstigere Stelle zu verlegen. Des Weiteren wird die B 12 auf Höhe des geplanten Anschlusses verbreitert und um einen Linksabbiegestreifen ergänzt, was erheblich zur Verkehrssicherheit beiträgt.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

 

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