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Planfeststellung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Nordwesttangente, K 7519 in Laupheim (Gemeinden Laupheim, Achstetten, Landkreis Biberach)

Auslage der Planunterlagen

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Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landratsamtes Biberach für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

In der Zeit von Dienstag, 14. April 2026, bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai 2026, werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Laupheim unter: https://www.laupheim.de/rathaus-service/aktuelles-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen sowie der Internetseite der Gemeinde Achstetten unter: https://www.achstetten.de/rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten/seite-1/suche-none durch Verlinkung auf die Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und direkt auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Aktuelle Planfeststellungsverfahren – Straßen | Regierungspräsidium Tübingen ausgelegt.

Für einen alternativen Zugang liegen die Unterlagen bei der Stadt Laupheim (Marktplatz 1, 88471 Laupheim, Amt für Stadtentwicklung, 3. OG, Stellwände vor Zi. 308) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium Tübingen die Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise Fachbehörden und Gemeinden, über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene als auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Mittwoch, 27. Mai 2026, Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

Bürgerinnen und Bürger können sich damit ein Bild von dem Vorhaben machen. Betroffene müssen ihre Einwendungen rechtswahrend im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

Nach Ablauf der Frist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an die Vorhabenträgerin zur Stellungnahme weiter. Auf Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten der Vorhabenträgerin erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gemeinsamen Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Hintergrundinformationen: 

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Nordwesttangente, K 7519, in Laupheim. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Biberach, an der nördlichen Grenze der Großen Kreisstadt Laupheim, auf der Gemarkung Laupheim in Richtung der Gemarkung Achstetten.

Die Nordwesttangente verlängert die nördlich von Laupheim verlaufende K 7519 in Richtung Westen, quert die B 30, verschwenkt Richtung Süden und bindet im Bereich der B 30 Auffahrt Laupheim Mitte an die L 259 an.

Der Hintergrund dieses Vorhabens ist die Verbesserung der Verknüpfung zwischen den Landstraßen L 259 und L 265 sowie die Anbindung an die B 30. Ziel ist es, die innerörtlichen Verkehrsbelastungen in Laupheim zu verringern und den Innenstadtbereich zu entlasten. Es ist keine Einschränkung des Gemeindebrauchs geplant. 

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