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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 28 in Bad Urach

Auslage der Planunterlagen und der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.

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Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für den Ausbau der B 28 in Bad Urach an den Knotenpunkten „Wasserfall“ und „Hochhaus“ ein Planfeststellungsverfahren durch.

 

In der Zeit von Montag, 25. September 2023, bis einschließlich Dienstag, 24. Oktober 2023, werden die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei der Stadt Bad Urach während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/planfeststellung/strassen/b-28-bad-urach-knotenpunkte-hochhaus-wasserfall/. Die Auslage wird in Bad Urach zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt.

 

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium Tübingen die Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden, über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis Freitag, 24. November 2023, Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

 

Bürgerinnen und Bürger können sich damit ein Bild von dem Vorhaben machen. Betroffene müssen ihre Einwendungen rechtswahrend im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde oder bei der Stadt Bad Urach vorbringen. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

 

Nach Ablauf der Frist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts und eine umfassende Konfliktbewältigung.

 

Hintergrundinformationen:

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von Fußgänger- und Radfahrwegen. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im Streckenabschnitt im Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen.

 

Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Sie schließt dann in geradem Verlauf von der Erms kommend an die B 28 an. Aus der heutigen Kreuzung werden zwei Einmündungen, die um rund 125 Meter versetzt sind. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes durchgehend auf die Südseite der Erms verlegt. Damit ist die Gestaltung der Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt möglich. Die heutige auf die Stuttgarter Straße gerichtete Verkehrsführung wird zukünftig durch den tangentenartigen Bundesstraßenverlauf ersetzt. Die Stuttgarter Straße wird untergeordnet durch eine neue Ermsbrücke an die B 28 angeschlossen. Die beiden bestehenden Ermsbrücken werden abgebrochen. Die Erms wird auf rund 170 Meter Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und das Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet.

 

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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