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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen

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​Die Straßenbauverwaltung hat am 19. Dezember 2019 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neu- und Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tübingen gestellt. In der Zeit von Montag, 29. Juni 2020 bis einschließlich Dienstag, 28. Juli 2020 werden die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei den betroffenen Städten Mössingen und Hechingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen und im Regierungspräsidium Tübingen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/Seiten/Planfeststellung.aspx. Die Auslage wird in den betroffenen Städten und Gemeinden zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt. Nicht ortsansässige Grundstücksbetroffene werden von den Städten und Gemeinden angeschrieben.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 02. Oktober 2020 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

„Endlich sind wir nun auf der Zielgeraden dieses sehr wichtigen Vorhabens“, erklärt Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Mit der Auslegung der Planunterlagen kommen wir unserem Ziel, die Engstelle der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren zu beseitigen und den Streckenabschnitt vierstreifig auszubauen, einen großen Schritt näher.“

Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich ein Bild von ihrer Betroffenheit zu machen. Unterstützung erhalten sie dabei von der Straßenbauverwaltung, die Bürgersprechstunden anbieten wird. Wichtig dabei ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Über den genauen Ort, das Datum und die Zeit der Bürgersprechstunden wird das Regierungspräsidium Tübingen noch rechtzeitig informieren.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Hintergrundinformationen

B 27, Bodelshausen – Nehren mit Ortsumfahrung Ofterdingen
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Der Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Balingen nach Stuttgart. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort soll die B 27 neu um den Ofterdinger Berg und Endelberg herum verlaufen. Weitere Information können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter B 27 Bodelshausen - Nehren
abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher Tel.: 07071 / 757-3005, gerne zur Verfügung.

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