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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 32, Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu“ Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen

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Das Bild zeit einen Bahnübergang mit heruntergelassenen Schranken und eine rote Ampel. Mehrere wartende Fahrzeuge
Bahnübergang in Wangen
Bahnübergang in Wangen

Die Mobilitätsverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat im Juni 2021 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tübingen gestellt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fand im September 2023 die erste öffentliche Auslage der Planunterlagen in der Stadt Wangen im Allgäu nebst Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit statt.

 

Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die technische Straßenplanung und die Landschaftsplanung, insbesondere erfolgte eine Umplanung des Knotenpunktes Zeppelinstraße/B32 zu einem Kreisverkehr. Die Verkehrsuntersuchung sowie weitere Gutachten wurden fortgeschrieben bzw. ergänzt. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag Klima sowie ergänzende Verkehrserhebungen in den Fronwiesen. Die einzelnen Änderungen sind in einer gesonderten Planunterlage übersichtlich aufgeführt.

 

Die zusätzlichen und geänderten Planunterlagen liegen in der Zeit von Montag, 14. Oktober 2024 bis einschließlich Mittwoch, 13. November 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem Link B 32, Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu; betroffene Gemeinde: Stadt Wangen im Allgäu (Landkreis Ravensburg) - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de)  zur allgemeinen Einsicht aus. Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Es wird eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage beim Referat Recht, Planfeststellung des Regierungspräsidiums Tübingen unter der Telefonnummer 07071/757-0 Gebrauch gemacht werden kann. Zusätzlich werden die Planunterlagen bei der Stadt Wangen hinterlegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07522/74181 eingesehen werden.

 

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu den jetzt ausgelegten Unterlagen geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können sich bis einschließlich Mittwoch, 27. November 2024, zu den Unterlagen schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde äußern. Die Kontaktdaten lauten: Regierungspräsidium Tübingen, Referat Recht, Planfeststellung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, E-Mail: Referat24@rpt.bwl.de.

 

Es ist zu beachten, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde oder der betroffenen Stadt Wangen im Allgäu vorbringen können. Alle Äußerungen sollen sich auf die geänderten Unterlagen beziehen. Die in der vorherigen Auslegung geäußerten Einwendungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Weitere allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx.

 

Hintergrundinformationen zum Vorhaben:

Die B 32 verbindet als überregionale Achse das Mittelzentrum Wangen sowohl mit dem Oberzentrum Friedrichshafen /Ravensburg /Weingarten der baden-württembergischen Region Bodensee-Oberschwaben als auch mit dem Bayrischen Oberzentrum Kempten. Die Ortsdurchfahrt Wangen ist mit bis zu 20.000 Kraftfahrzeugen am Tag hoch belastet. Insbesondere in der Hauptverkehrszeit führen die Schrankenschließungen zu langen Rückstaus auf der Bundesstraße. In den verkehrsstärksten Stunden lösen sich die Rückstaus vor der nächsten Schrankenschließung nicht mehr auf. Die vorliegende Planung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 Ravensburger Straße/Buchweg und der Bahnstrecke von Kißlegg nach Hergatz.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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