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Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss für die Änderung der Anbindung des Weges auf dem Flurstück Nr. 4850 an die Freiherr-vom-Stein-Straße und den Neubau der Eisenbahnüberführung, km 16,886 der Strecke 4630 Tübingen – Sigmaringen (Stadt Mössingen)

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Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Änderung der Anbindung des Weges auf dem Flurstück Nr. 4850 an die Freiherr-vom-Stein-Straße in Mössingen und den Neubau der Eisenbahnüberführung, km 16,886 der Strecke 4630 Tübingen – Sigmaringen als Folgemaßnahme erlassen.

 

„Durch die Verbreiterung der Straße werden die Sicherheit und Leichtigkeit des örtlichen Verkehrs deutlich verbessert. Besonders Fußgängern wird der Weg auch zum nahegelegenen Ernwiesenstadion erleichtert. Dass die in die Jahre gekommene Eisenbahnüberführung nun in einem Projekt erneuert werden kann, stärkt zudem unseren öffentlichen Nahverkehr. Insgesamt also ein nachhaltiges Vorhaben mit einem breiten Wirkungskreis,“ erklärt Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden von Dienstag, 01. August 2023, bis einschließlich Montag, 14. August 2023, in der Stadt Mössingen ausgelegt. Das Regierungspräsidium bittet auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.

 

Der Beschluss samt Unterlagen ist im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/strassen/moessingen-weg-flst-nr-4850-an-freiherr-vom-stein-strasse-und-erneuerung-eisenbahnueberfuehrung/

Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist am Montag, 14. August 2023, gegenüber den Betroffenen als zugestellt. Ab Dienstag, 15. August 2023, läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Hintergrundinformationen zu den Vorhaben

 

Die Stadt Mössingen ist Vorhabenträgerin der Bauvorhaben.

 

Momentan kreuzt der Feldweg mit der Flurstück Nr. 4850 mit einer Breite von 4,50 Metern auf der Gemarkung Mössingen die eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke von Tübingen nach Sigmaringen in km 16,886. Die Kreuzung ist als Eisenbahnüberführung hergestellt. Die bestehende Eisenbahnüberführung liegt zwischen dem Bahnhof Mössingen in km 16,1 und dem Bahnhof Hechingen in km 24,7.

 

Der Weg mit der Flurstück Nr. 4850 wird durch das geplante Vorhaben verbreitert. Der schon heute teilweise bis vor der Brücke verlaufende Gehweg von der Freiherr-vom-Stein-Straße wird nun auch unter der Brücke hindurch bis zu dem Weg, der zum Ernwiesenstadion führt, hergestellt.

 

Aufgrund der Aufweitung des Weges mit der Flurstück Nr. 4850 bedarf es als Folgemaßnahme des Neubaus der Eisenbahnüberführung mit größeren Abmessungen. Die bestehende Eisenbahnüberführung befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Aufgrund ihres Alters und Zustandes ist eine Instandsetzung nicht wirtschaftlich. Änderungen an den Gleisanlagen sind nicht vorgesehen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung.

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