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Planfeststellungsbeschlüsse für den Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen in Eglofstal sowie für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K8011 an die Bundesstraße B 12 bei Eglofstal (Gemeinde Argenbühl)

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Visualisierung des Ersatzneubaus der Grenzbrücke über die obere Argen
Visualisierung des Ersatzneubaus der Grenzbrücke über die obere Argen
Visualisierung des Ersatzneubaus der Grenzbrücke über die obere Argen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die beiden Planfeststellungsbeschlüsse für den Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen in Eglofstal sowie für die Verlegung des Anschlusses der Kreisstraße K8011 an die Bundesstraße B12 bei Eglofstal (Gemeinde Argenbühl) erlassen.

 

Die beiden Beschlüsse und die festgestellten Planunterlagen werden von Donnerstag, 24. Februar bis Mittwoch, 9. März 2022 in der Gemeinde Argenbühl und bezüglich der Grenzbrücke über die Obere Argen auch in der Gemeinde Röthenbach ausgelegt. Das Regierungspräsidium bittet auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

 

Die Beschlüsse samt Unterlagen sind  im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter: rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/k8011-verlegung-anschluss-b12-eglofstal/ und rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/grenzbruecke-obere-argen/.

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, individuell zugestellt. Im Übrigen gilt der Beschluss mit Ende der Auslegungsfrist am Mittwoch, 9. März 2022 gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt und ab Donnerstag, 10. März 2022, läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Hintergrundinformationen zu den Vorhaben

 

Verlegung des Anschlusses der K 8011 an die B 12 bei Eglofstal

Vorhabenträger ist der Landkreis Ravensburg. Der bestehende Anschluss der Kreisstraße liegt unmittelbar neben einer Hofstelle und stellt aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse eine Gefahrenlage dar. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wird der bestehende Anschluss um rund 60 Meter nach Westen an eine übersichtlichere und verkehrstechnisch günstigere Stelle verlegt. Ebenfalls mitverwirklicht wird auf Höhe des geplanten Anschlusses eine Linksabbiegespur auf der Bundesstraße B12.

 

 

Ersatzneubau der Grenzbrücke über die Obere Argen

Das Regierungspräsidium Tübingen ist aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg zur zuständigen Planfeststellungsbehörde für das vom Landkreis Lindau geplante Vorhaben bestimmt worden.

 

Vorhabenträger sind die Landkreise Ravensburg und Lindau am Bodensee. 

Mit dem Vorhaben wird die bestehende Grenzbrücke aus dem Jahr 1926 abgerissen und etwa 50 Meter weiter nördlich eine neue Grenzbrücke errichtet. Die Grenzbrücke befindet sich in Eglofs/Gemeinde Argenbühl, Landkreis Ravensburg, und Röthenbach, Landkreis Lindau am Bodensee. Auf der Brücke treffen sich die Kreisstraßen K 8011 (Baden-Württemberg) und LI 12 (Bayern). Aufgrund der neuen Lage des Brückenbauwerks müssen auch die K 8011 auf baden-württembergischem Hoheitsgebiet und die LI 12 auf bayerischem Hoheitsgebiet verlegt und rückgebaut werden. Die neu zu verlegenden Streckenabschnitte haben eine Länge von rund 500 Metern.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

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