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Aktuelle Meldung

Neuer Flyer zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

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Symbolbild für Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Man blickt auf verschiedene Behältnisse für Haushaltsreiniger, die Markennamen wurden entfernt.

Durch die am 01.02.2021 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/1148 und das Ausgangsstoffgesetz wurden die Regelungen für Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung von Stoffen und Gemischen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können, harmonisiert und verschärft. Die beim Regierungspräsidium Tübingen eingerichtete Inspektionsbehörde kontrolliert die Einhaltung der an Wirtschaftsteilnehmer, gewerbliche Verwender und Online-Marktplätze gestellten Anforderungen und sensibilisiert diese hinsichtlich ihrer Pflichten.

Der neue Flyer "Ausgangsstoffe für Explosivstoffe" zu Regelungen und Pflichten für Bereitstellung, Besitz und Verwendung von Ausgangsstoffen richtet sich insbesondere an Wirtschafteilnehmer, die Stoffe auf dem Markt bereitstellen, sowie an gewerbliche Verwender, die Ausgangsstoffe zur eigenen Verwendung erwerben oder verbringen. Dem Flyer sind auch die Daten der nationalen Kontaktstelle beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu entnehmen, der verdächtige Transaktionen sowie Abhandenkommen und Diebstahl erheblicher Mengen von regulierten Ausgangsstoffen zu melden sind.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter Referat 116 - Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de)

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