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Pressemitteilung

Möglichst schnell und rechtssicher zur Genehmigung

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Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp, stellv. Abteilungsleiterin der Umweltabteilung des RPT, Andrea Bär, Regierungspräsident Klaus Tappeser und Prof. Dr. Markus Nawroth, Geschäftsführer der Standortagentur Tübingen-Reutlingen-Zollernalb GmbH
Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp, stellv. Abteilungsleiterin der Umweltabteilung des RPT, Andrea Bär, Regierungspräsident Klaus Tappeser und Prof. Dr. Markus Nawroth, Geschäftsführer der Standortagentur Tübingen-Reutlingen-Zollernalb GmbH

IHK Reutlingen, Standortagentur Neckar-Alb und Regierungspräsidium Tübingen im Gespräch mit Unternehmen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sorgen für rechtliche und planerische Sicherheit für Unternehmen und berücksichtigen die Einhaltung der gesetzlichen Umweltstandards. Die Veranstaltung „Effiziente Genehmigungsverfahren“ in den Räumen der IHK Reutlingen brachte rund 80 Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung an einen Tisch. Gemeinsam wurden verschiedene Faktoren beleuchtet, um Verfahren im Immissionsschutz zu beschleunigen.

 

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen, die Standortagentur Neckar-Alb und das Regierungspräsidium Tübingen luden am heutigen Montagvormittag, 16. Mai 2022, gemeinsam zur Dialogveranstaltung „Effiziente Genehmigungsverfahren“ ein. Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Regierungsbezirk Tübingen folgten der Einladung ins IHK-Forum nach Reutlingen.

 

Die Anmeldezahlen waren für Regierungspräsident Klaus Tappeser und Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Reutlingen, der Beweis, wie wichtig der Austausch zwischen Unternehmen und Verwaltung im Bereich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist.

 

Für die Realisierung von betrieblichen Vorhaben ist es für Firmen von großer Bedeutung, möglichst rasch das „grüne Licht“ in Form der Genehmigung seitens der zuständigen Behörde zu bekommen. „Doch benötigen Unternehmerinnen und Unternehmer auch eine rechtssichere Entscheidung“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Als Behördenleiter und zuständig auch für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren verdeutlichte er den Anwesenden den täglichen Spagat zwischen Gründlichkeit und Schnelligkeit: „Als Regierungspräsidium müssen wir zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger, unserer Umwelt aber auch der Unternehmen alle Belange vollumfänglich fachlich und rechtlich prüfen und berücksichtigen.“

 

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass Vorhaben unter Einhaltung der gesetzlichen Umweltstandards und damit im Einklang mit den Schutzgütern realisiert werden. Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erhalten Unternehmen Rechtssicherheit und Planungssicherheit für den Betrieb.

 

„Die regionale Industrie steckt mitten in der Transformation. Es kommen viele innovative Vorhaben, die schnell umgesetzt werden sollen, und dafür braucht es die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft“, sagt Dr. Wolfgang Epp.

 

Im Anschluss an Impulsvorträge der Vertreterinnen und Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen, sowie den fachlichen Themen Lärm und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kamen die Anwesenden in den Austausch. Dabei wurden Faktoren identifiziert, die ein gutes Verfahren ausmachen. Dazu zählen eine frühzeitige Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, gut vorbereitete und vollständige Antragsunterlagen sowie Transparenz zum zeitlichen Ablauf und der Aufgabenverteilung. Regierungspräsident Klaus Tappeser und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp sind sich einig, dass eine gute Kommunikation zwischen dem Antragssteller und der Genehmigungsbehörde der Schlüssel für effiziente Verfahren ist.

 

Hintergrundinformationen:

Zu Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde vom baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ein Leitfaden mit Checkliste und Formblätter herausgegeben. Dieser ist online unter Leitfaden: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) downloadbar.

 

Bildunterschrift:

V. l. n. r.: Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp, stellvertretende Abteilungsleiterin der Umweltabteilung des Regierungspräsidium Tübingen, Andrea Bär, Regierungspräsident Klaus Tappeser und Prof. Dr. Markus Nawroth, Geschäftsführer der Standortagentur Tübingen – Reutlingen – Zollernalb GmbH; Fotografie: IHK Reutlingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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