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Medienmitteilung

Marktüberwachung: Nur zwei Hand- und Tauchkreissägen mangelfrei

Die getesteten Geräte stammten zu 30 % aus Fach- und Baumärkten und zu 20 % aus dem Onlinehandel.

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​Acht dieser Geräte wiesen Mängel bei der Kennzeichnung auf oder erfüllten nicht alle Sicherheitsanforderungen. Nur zwei Sägen aus dem Profisegment waren mangelfrei.

Hauptziel der Jahresschwerpunktaktion war die vertiefte Überprüfung der wichtigsten technischen Sicherheitsanforderungen an Hand- und Tauchkreissägen. Die getesteten Geräte stammten zu 30 % aus Fach- und Baumärkten und zu 20 % aus dem Onlinehandel. Weitere fünf Produkte bezogen die Prüfer direkt vom Hersteller. Im Ergebnis fanden sich bei sechs der in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) geprüften Sägen technische Mängel. Vier Sägen erfüllten zudem nicht die erforderlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

 

Zusätzlich wollten die Kontrolleure des Regierungspräsidiums Tübingen herausfinden, ob die Sicherheit des Produktes vom Preis abhängt. Das hat sich jedoch nicht bestätigt: Auch eine Profi-Säge aus dem oberen Preissegment wies unerwartete mechanische Mängel auf. Alle gefundenen Mängel bewegten sich aber im geringen bis mittleren Gefahrenbereich. So brach beispielsweise im Rahmen einer Fallprüfung die Grundplatte. Bei einem anderen Gerät schloss die Schutzhaube, welche das Sägeblatt nach dem Sägeschnitt möglichst schnell wieder abdecken soll, nicht schnell genug.

 

Nach zum Teil intensiven Abstimmungsgesprächen mit der Marktüberwachungsbehörde sicherten alle baden-württembergischen Hersteller zu, die beanstandeten Mängel zukünftig abzustellen. Und da Händler laut Produktsicherheitsgesetz keine mangelhaften Produkte anbieten dürfen, sollten die acht von der Abteilung Marktüberwachung als mangelhaft identifizierten Sägen auch schon nicht mehr im Baumarkt oder online zu erwerben sein.

 

Grundsätzlich ist bei der Verwendung einer Hand- oder Tauchkreissäge darauf zu achten, dass keine Beschädigung an Sicherheitseinrichtungen wie z.B. an der Sägeblattschutzhaube vorliegt. Die Funktion der Schutzhaube kann sehr einfach und schnell getestet werden, indem die Haube manuell bis zum Anschlag geöffnet und wieder losgelassen wird (Achtung: Test nur bei ausgestecktem Netzstecker oder entnommenen Akku durchführen!). Die Haube muss zuverlässig und schnell (< 1 Sek.) selbstständig schließen, um den vorgesehen Schutz in kritischen Situationen zu gewährleisten. Weiterhin sollten das Gehäuse und die Netzleitung der Säge unbeschädigt sein, um eine elektrische Gefährdung des Anwenders auszuschließen. Wird eine solche Beschädigung festgestellt, sollte man sich in jedem Fall an die Servicestelle des Herstellers oder an den Händler wenden.

 

Aufgrund der hohen Mängelquote wird das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2017 weiterführende Aktionen im Bereich der Hand- und Tauchkreissägen, sowohl im Profi- als auch im Heimwerkerpreissegment, durchführen. Ein verstärktes Augenmerk wird hierbei auf sicherheitsrelevante Lebensdauer- und Beständigkeits-Prüfungen liegen.


Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist landesweit unter anderem für die Kontrolle von Produkten zuständig. Sie überprüft Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern sowie auf Messen. Zunehmend rücken auch Angebote im Internet in den Fokus der Marktüberwachung. Vertiefte technische Prüfungen der Produkte erfolgen bei der Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), aber auch in Zusammenarbeit mit Prüfstellen in anderen Bundesländern sowie bei anerkannten Prüfstellen.

 

Die Marktüberwachungsbehörde verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten auf festgestellte Mängel zu reagieren. Dabei hat sie den Grundsatz der Verhältnismäßig von Verwaltungsmaßnahmen zu beachten. In besonders gravierenden Fällen ist die Marktüberwachungsbehörde zum Beispiel verpflichtet, einen Verkaufsstopp oder auch den Rückruf von Produkten anzuordnen. Im Fall der mangelhaften Hand- und Tauchkreissägen waren die festgestellten Mängel jedoch zum einen nicht so gravierend und zum anderen konnten mit den Herstellern einvernehmliche Lösungen zur Beseitigung des Mangels gefunden werden. Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes können die Namen der Hersteller bzw. der überprüften Modelle in dieser Pressemitteilung daher nicht genannt werden. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Telefon: 07071 757-3080, gerne zur Verfügung.

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