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Medienmitteilung

Luftreinhalteplan für Balingen ist fertiggestellt

RP Tübingen begegnet den hohen Stickstoffdioxidwerten in Balingen mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans

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Ausdehnung der Umweltzone BalingenDas Regierungspräsidium Tübingen begegnet den hohen Stickstoffdioxidwerten in Balingen mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Der Plan beinhaltet eine grüne Umweltzone für das gesamte Balinger Stadtgebiet und ein Tempolimit von 30 km/h in der Schömberger Straße, B27 Ortsdurchfahrt Endingen.  Ab 28. November 2016 liegt der Luftreinhalteplan einschließlich des Gutachtens und  des Abwägungsdokuments für zwei Wochen im Regierungspräsidium Tübingen aus. Darüber hinaus stehen die Dokumente ab diesem Zeitpunkt dauerhaft im Internet unter http://www.rp-tuebingen.de zur Verfügung. Die Umsetzung der Umweltzone und des Tempolimits in der Schömberger Straße erfolgt zum 1. Januar 2017 durch die Stadt Balingen und das Landratsamt Zollernalbkreis.

Im Jahr 2013 hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eine von der Stadt Balingen beauftragte Stickstoffdioxid-Jahresmessung an der Schömberger Straße, B27 Ortsdurchfahrt Endingen, durchgeführt. Diese Messung ergab eine Immissionsbelastung von 45 µg/m³ Stickstoffdioxid im Jahresmittel. Da der Grenzwert von 40 µg/m³ damit überschritten wurde, war das Regierungspräsidium Tübingen zum Schutz der menschlichen Gesundheit verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Dieser Plan muss außerdem Maßnahmen enthalten, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes führen.

 

Das Minderungspotenzial der Umweltzone und des Tempolimits beträgt 1 µg/m³ beziehungsweise 1,3 µg/m³. Darüber hinaus werden die Emissionen durch die ständige Verbesserung der Fahrzeugflotte weiter gesenkt. Die Stadt Balingen richtet zusätzlich eine Linksabbiegerspur in Endingen und einen Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße / Am Spitaltörle ein, um den Verkehr zu verstetigen und so die Luftqualität weiter zu verbessern.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans großen Wert darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Über die gesetzlich verpflichtende Auslegung hinaus fanden bereits zwei Informationsveranstaltungen, zuletzt am 21. September 2016, statt. Die eingegangenen 19 Stellungnahmen mit Anregungen und Ergänzungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wurden vom Regierungspräsidium Tübingen geprüft und bewertet. Das Ergebnis ist im Abwägungsdokument, welches dem Luftreinhaltplan beiliegt, dargestellt.


Hintergrundinformation:
Stickstoffoxide (NO2/NOx) entstehen bei allen Verbrennungsprozessen. Bedeutende Emissionsquellen sind der Kraftfahrzeugverkehr und die Verbrennung fossiler Brennstoffe in industriellen Anlagen oder zu Heizzwecken. Stickstoffoxide wirken reizend auf die Schleimhäute und Atemwege des Menschen und können Pflanzen schädigen. Auch eine Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann beobachtet werden. Stickstoffdioxid ist zusammen mit den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) einer der Grundbausteine für die Bildung von bodennahem Ozon und anderen Photooxidantien. Stickstoffoxide tragen auch durch die Umwandlung in Nitrat und die nachfolgende Deposition zur Überdüngung der Böden in empfindlichen Ökosystemen und Gewässern bei. Über die Umwandlung zu Salpetersäure verursachen die Stickstoffoxide zudem einen Beitrag zum „sauren Regen“.

 

Bild: Ausdehnung der Umweltzone Balingen; Grafik: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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