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Medienmitteilung

Kein Zwangsgeld wegen Luftreinhalteplanung

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgeldes ab

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​Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgeldes ab. Das Regierungspräsidium Tübingen komme dem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nach. „Der Beschluss ist der Erfolg einer systematischen und mit mehr Ressourcen ausgestatteten Luftreinhaltepolitik des Landes und auch ein Erfolg der guten Zusammenarbeit mit der Stadt Reutlingen“, kommentiert Minister Hermann. „Er ist uns ein Ansporn den eingeschlagenen Weg konsequent und im Zeitplan weiter zu beschreiten.“

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Das Gericht erkennt an, dass das Land mit einem klug aufgesetzten Fortschreibungsprozess inklusive Bürgerbeteiligung an einer schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte arbeitet.“

In enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern – dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen – wird im Projekt “Modellstadt Reutlingen“ ein Gesamtkonzept erarbeitet, das aufzeigt, wann und mit welchen Maßnahmenkombinationen die Immissionsgrenzwerte in ganz Reutlingen schnellstmöglich eingehalten werden können. Im Frühjahr 2017 sollen das Gesamtkonzept und darauf aufbauend der Entwurf der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen vorliegen.

 

Das umfassende Fachgutachten berechnet mit dem Reutlinger Verkehrsmodell für verschiedene Maßnahmen die Belastungen an verschiedenen, relevanten Straßenabschnitten in Reutlingen. Dazu engagiert sich das Land mit erheblichen finanziellen und personellen Mitteln. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit an dem Projekt Modellstadt Reutlingen intensiv beteiligt.

 

Das Verwaltungsgericht führt in seinem Beschluss aus, dass dem Land zur Erreichung der Luftreinhaltungsziele ein planerischer Gestaltungsspielraum eingeräumt ist. Die Wahl der Mittel für die Einhaltung der Grenzwerte ist dem Land überlassen.

 

Das Verwaltungsgericht stellt aber auch klar, dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen entsprechend den Anforderungen aus dem Urteil im Erkenntnisverfahren bis zum 30.September 2017 erfolgt sein muss. Dies vor dem Hintergrund, dass der Scheibengipfeltunnel im Herbst 2017 in Betrieb gehen soll.

 

Hintergrundinformation:
Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 wurden in Reutlingen im Jahr 2015 zum zweiten Mal in Folge eingehalten. Dagegen lagen die gemessenen Stickstoffdioxid-Werte an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße mit 70 μg/m³ auch im Jahr 2015 deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 μg/m³.


Den Anforderungen des Urteils vom 22. Oktober 2014 stellt sich das Regierungspräsidium Tübingen in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“.


Im Projekt werden verschiedene Szenarien erarbeitet, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Reutlingen führen. Dazu werden alle Handlungsfelder und mögliche Maßnahmen aller politischen Ebenen  auf ihre Wirksamkeit, Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit hin untersucht und der Zeitrahmen bis zur Einhaltung der Grenzwerte ermittelt.

Weitere Informationen zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und zur Luftreinhaltung in Reutlingen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Luftreinhaltung Reutlingen eingestellt.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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