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Medienmitteilung

Gewichtsangaben bei Backwaren

Eichämter überprüfen unverpacktes Brot auf korrekte Gewichtsangabe.

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Eichämter überprüfen unverpacktes Brot auf korrekte Gewichtsangabe.

 
Ist drin, was drauf steht? Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg ist für die Einhaltung der korrekten Füllmengen von abgepackten Waren zuständig. Bäckereien und ihre unverpackten Backwaren werden in Baden-Württemberg ebenfalls von den Eichämtern überprüft.

 

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher größtmögliche Transparenz beim Einkauf von Backwaren erfahren, hat der Gesetzgeber bestimmte Regelungen in der sogenannten Fertigpackungsverordnung festgeschrieben. So haben Bäckereibetriebe Brote mit mehr als 250 g mit dem entsprechenden Gewicht zu kennzeichnen.

 

Auf die Einhaltung der korrekten Gewichtsangabe und die Auszeichnung achtet der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg. Die Kolleginnen und Kollegen der Eichämter überprüfen in regelmäßigen Abständen die Bäckereiprodukte. Dabei muss bei einer Überprüfung nicht jedes einzelne Brot auf das Gramm genau das exakte Gewicht aufweisen. Bei der Kontrolle müssen vielmehr alle produzierten Brote einer Charge im Mittelwert das angegebene Gewicht erreichen, und zwar zum Zeitpunkt „eine Stunde nach der Entnahme aus dem Backofen“.

 

Dieser Mittelwert bedeutet, dass das Gewicht aller hergestellten Brote einer Charge im Durchschnitt die Gewichtskennzeichnung erreichen muss. Neben dem Mittelwert überprüft das Eichwesen auch die Verkehrsfähigkeitsgrenze. Die Verkehrsfähigkeitsgrenze ist vom angegebenen Gewicht abhängig und bestimmt, welche Abweichung im Einzelfall maximal zulässig ist; zum Zeitpunkt „eine Stunde nach der Entnahme aus dem Backofen“ darf beispielsweise bei einer Charge von 100 Broten zu je 1 kg keines der Brote weniger als 970 g wiegen.

 

Bei Backwaren unter 250 g ist die Gewichtsangabe durch die Bäckerin oder den Bäcker dagegen freiwillig. Erfolgt eine solche freiwillige Kennzeichnung, sind dabei die gleichen Vorgaben zu beachten wie bei Backwaren ab 250 g.

 

Hintergrundinformation:
Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) zum Regierungspräsidium Tübingen. Gegründet wurde dieser Landesbetrieb am 1. Januar 2015 durch Fusion der beiden Landesbetriebe Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg und Beschussamt Ulm. Fachaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

Die insgesamt acht Eichämter in Baden-Württemberg sorgen durch eine Vielzahl von Kontrollen und Überwachungen für das richtige Maß, für richtiges Messen und die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren. Mit den Dienststellen in Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall leisten sie einen aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz und zum fairen Wettbewerb im Handel. Zugleich stärken sie das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden, dass in Baden-Württemberg Maße und Gewichte stimmen und Messgeräte korrekt arbeiten.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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