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Pressemitteilung

Gewässerschau an der Starzel

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Blick auf die Starzel, die sich durch die Landschaft schlängelt
Starzel
Starzel

Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 16. November 2021 von Rangendingen bis Bietenhausen den Gewässerzustand.

Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Starzel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 16. November 2021 zusammen mit dem Landratsamt Zollernalbkreis auf dem Gemeindegebiet der Ortschaften Rangendingen, Höfendorf, Hirrlingen sowie Bietenhausen eine Gewässerschau durch.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer werden an diesem Tag das Starzelufer von Rangendingen bis Bietenhausen begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Starzel beeinträchtigen könnten. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um Verständnis.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen. Hierzu ist eine Anmeldung bis zum 15. November 2021 unter Telefon 07071/757-3556 oder per E-Mail unter stephan.rapp@rpt.bwl.de erforderlich.

 

Hinweis zur geltenden Corona-Verordnung:

 

  • Wir weisen auf die allgemein gültigen Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg und insbesondere auf § 10 Corona-Verordnung hin, d.h. Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht, sind zwingend einzuhalten. Die Veranstaltung ist unter Vorbehalt geplant. Eine Absage aufgrund des Erreichens der Alarmstufe ist jederzeit möglich.
  • Die Teilnehmenden informieren sich rechtzeitig vor der Anreise über die aktuell geltende Stufe des Warnsystems Baden-Württemberg.
  • Es ist während der gesamten Veranstaltung der persönliche Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.
  • Allgemeine Husten- und Nies-Etikette ist zu beachten.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Personen die aufgrund der persönlichen Konstitution einer Risikogruppe angehören, gebeten werden, nicht an der Gewässerschau teilzunehmen.
  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, werden gebeten, nicht an der Gewässerschau teilzunehmen.
  • Personen, die am Tag der Veranstaltung Symptome aufweisen, werden gebeten, nicht an der Gewässerschau teilzunehmen.
  • Bei Verstoß gegen die Regelungen müssen entsprechende Personen von der Teilnahme am weiteren Verlauf der Gewässerschau ausgeschlossen werden.
  • Sollte am Tag der Veranstaltung die Warnstufe erreicht sein, weisen wir darauf hin, dass die 3G-Regelung eingehalten werden muss.
  • Die Teilnehmer akzeptieren zu Beginn der Veranstaltung mit ihrer Unterschrift die Bestimmungen des Hygienekonzepts und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vorgaben.

 

Hintergrundinformation:

Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Starzel durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).

 

Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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