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Pressemitteilung

Gewässerschau an der Starzel

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Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 10. Dezember 2020 von Rangendingen bis Bietenhausen den Zustand der Starzel

​Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Starzel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 10. Dezember 2020 zusammen mit dem Landratsamt Zollernalbkreis auf Gemeindegebiet der Ortschaften Rangendingen, Höfendorf, Hirrlingen sowie Bietenhausen eine Gewässerschau durch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer werden am 10. Dezember das Starzelufer von Rangendingen bis Bietenhausen begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Starzel beeinträchtigen könnten. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um Verständnis. Eine Teilnahme der betroffenen Grundstückseigentümer bei der Begehung ihres Grundstückes ist möglich. Zwingende Voraussetzung hierfür ist, aufgrund des aktuellen Infektions-geschehens, eine Anmeldung bis spätestens 30. November 2020 beim Regierungspräsidium Tübingen. Für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte an Stephan Rapp, telefonisch unter 07071/757-3556 oder per E-Mail an stephan.rapp@rpt.bwl.de.

Bei der Begehung selbst sind die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Bedeckung von Mund und Nase durch Tragen einer Alltagsmaske zwingend erforderlich.

Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Starzel durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).

Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner, von der Koordinierungs- und Pressestelle des Regierungspräsidiums Tübingen, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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