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Aktuelle Meldung

GEIZ IST NICHT IMMER GEIL! - AUGEN AUF BEIM EINKAUF AUF ONLINEPLATTFORMEN!

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Das Foto zeigt mehrere faltbare Wasserkocher
Faltbare Wasserkocher
Faltbare Wasserkocher
Das Foto zeigt ein Anschlusskabel - dreipoliger Kaltgerätestecker auf zweipoligem EURO-Stecker
Gefährliches Anschlusskabel - dreipoliger Kaltgerätestecker auf zweipoligem EURO-Stecker
Gefährliches Anschlusskabel - dreipoliger Kaltgerätestecker auf zweipoligem EURO-Stecker

Insbesondere bei Produktprüfungen von elektrischen Geräten auf diversen Onlineplattformen stellt die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidium Tübingen (RPT) immer wieder fest, dass die Geräte nicht für den Anschluss an das deutsche bzw. europäische Stromnetz ausgelegt worden sind, und damit nicht den einschlägigen Anforderungen hinsichtlich der Produktsicherheit entsprechen.

Oftmals wird dies schon dadurch deutlich, dass den Produkten Reise-Steckadapter beigelegt werden, mit welchen ein Betrieb am hiesigen Stromnetz ermöglicht werden soll.

Das RPT rät generell davon ab, (Reise-)Steckadapter für den dauerhaften Betrieb von elektrischen Geräten einzusetzen. Bei einem für den europäischen Markt zugelassenes Gerät muss der Hersteller stets sicherstellen, dass ein normgerechter Anschluss an das örtliche Stromnetz möglich ist!

 

Besonders eklatante Mängel wurden kürzlich bei Reisewasserkochern festgestellt. Bei zahlreichen Angeboten von, optisch gleichartig aussehenden, faltbaren Wasserkochern konnte im Rahmen einer Kontrolle festgestellt werden, dass diese mit einem unsicheren Stromanschlusskabel vertrieben wurden.

Vermutlich um einen in unterschiedlichsten Ländern nutzbaren Stecker verwenden zu können, wurden die Produkte mit einem Kabel ausgeliefert, welches geräteseitig einen Kaltgerätestecker mit dem für die Wasserkocher erforderlichen Schutzleiteranschluss hat, Steckdosenseitig wiesen die Kabel jedoch einen sogenannten EURO-Stecker auf. Dieser Stecker hat bauartbedingt keinen Schutzleiteranschluss, und ist daher nur für spezielle, schutzisolierte Geräte zulässig!

Die Verwendung eines solchen Kabels an einem Gerät mit Schutzleiteranschluss stellt grundsätzlich eine Gefahr dar, da hiermit das gesamte Schutzkonzept unwirksam wird!

 

Darüber hinaus stelle sich heraus, dass bei einzelnen Produkten selbst die internen Schutzleiterverbindungen fehlten, sodass das Gerät auch bei der Verwendung mit einem korrektem Anschlusskabel nicht die erforderliche Schutzleiterverbindung aufweist. Auf Aufforderung des RPT hat einer der betroffene Wirtschaftsakteure einen Produktrückruf durchgeführt.

Zudem wurde durch das RPT eine Safety Gate Meldung initiiert:  https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10012107?lang=en

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