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Pressemitteilung

Frank Maier leitet zukünftig das Referat „Recht und Verwaltung“ im Regierungspräsidium Tübingen

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V.l.n.r.: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Frank Maier und Abteilungsleiterin Andrea Bär
V.l.n.r.: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Frank Maier und Abteilungsleiterin Andrea Bär
V.l.n.r.: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Frank Maier und Abteilungsleiterin Andrea Bär

Am 17. Juni 2024 wurde Frank Maier zum Referatsleiter für den Bereich „Recht und Verwaltung“ der Umweltabteilung ernannt. Regierungspräsident Klaus Tappeser bedankte sich bei Maier für die zurückliegende Übernahme der sehr herausfordernden Aufgabe als Referatsleiter in der Flüchtlingsaufnahme in den letzten Jahren. Der Jurist kehrt nun wieder in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung „Umwelt“ des Regierungspräsidiums Tübingen zurück.

Der 50-jährige Frank Maier folgt Andrea Bär auf die Position der Referatsleitung „Recht und Verwaltung“ im Regierungspräsidium Tübingen. Im Rahmen der Ernennung vergangenen Montag hob Regierungspräsident Klaus Tappeser die große fachliche Eignung des Juristen hervor: „Mit Frank Maier kommt ein alter Bekannter in die größte Abteilung des Regierungspräsidiums Tübingen. Er war bereits drei Jahre im Referat ‚Naturschutz, Recht‘ tätig, hat dort einen tollen Job als Referatsleiter gemacht und kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitsabläufe sowie die Akteurinnen und Akteure bestens.“

Nach dem Abitur absolvierte Frank Maier zunächst in Kehl ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH). Daran schloss er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und absolvierte das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Hechingen. Anschließend war er fünf Jahre als Rechtsanwalt in Balingen tätig.

Es folgten die Leitung des Rechts- und Ordnungsamts im Landratsamt Zollernalbkreis und der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Meßstetten von 2014 bis 2016. Danach folgten Stationen als stellvertretender Referatsleiter im Referat „Staatsangehörigkeit, Ausländerrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen und im baden-württembergischen Innenministerium im Bereich Kommunalwirtschaft/Kommunalfinanzen. Mitte 2018 wechselte er als stellvertretender Leiter und anschließend als Leiter des Referats „Naturschutz, Recht“ zurück an das Regierungspräsidium Tübingen. 2021 übernahm er die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen, der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen sowie den Bereich der Erstaufnahme für das Ankunftszentrum „Ukraine“ in Meßstetten. 

Hintergrundinformation:

Das Referat „Recht und Verwaltung“ im Regierungspräsidium Tübingen unterstützt die Industriereferate der Umweltabteilung bei der Klärung von rechtlichen Fragestellungen und bei der Durchführung von Zulassungsverfahren. Als Rechtsreferat der Umweltabteilung beraten und begleiten die Kolleginnen und Kollegen des Referats außerdem die Fachbereiche Wasser und Boden, den Landesbetrieb Gewässer sowie das Biosphärengebiet Schwäbische Alb bei rechtlichen Fragen und in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus ist das Referat Widerspruchsbehörde bei Genehmigungsverfahren der unteren Verwaltungsbehörden.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

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