Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

Eine richtige Energie- und Wasserrechnung setzt richtige Messwerte voraus. Richtige Messwerte gibt es nur bei geeichten Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern.

Grundlage der Abrechnung sind die Messwerte der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzähler

Lesezeit:

Teilen via:

​Im ersten Quartal eines Jahres liegt bei Hauseigentümern und Mietern regelmäßig die Energie- und Wasserrechnung im Briefkasten. Grundlage der Abrechnung sind die Messwerte der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzähler. Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, zu prüfen, ob diese Zähler gültig geeicht sind. Es ist landesweit für die Eichung und Überwachung der genannten Versorgungsmessgeräte zuständig und gehört als Abteilung 10 zum Regierungspräsidium Tübingen.

Wie erkennt man, ob ein Zähler gültig geeicht ist?


Die Kennzeichnung („Eichstempel“) auf dem Messgerät ist entweder als Klebemarke angebracht, oder das Gerät ist mit einer sogenannten Metrologie-kennzeichnung (z. B.) des Herstellers versehen. In beiden Fällen ist zusätzlich eine Jahreszahl notiert. Diese lässt erkennen, ob das Gerät noch gültig geeicht ist. Die Eichfrist ist für die einzelnen Messgerätearten unterschiedlich; für Wasserzähler beträgt diese Frist sechs Jahre, für Gaszähler acht und für Elektrizitätszähler 16 Jahre.

 

Was kann man bei dem Verdacht tun, dass ein Messgerät nicht die richtigen Werte anzeigt?


Man kann eine sogenannte Befundprüfung des Messgerätes beantragen. Voraussetzung dafür ist ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit. Diese gebührenpflichtige Prüfung führen neben den Eichämtern auch staatlich anerkannte Prüfstellen durch.

 

Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzähler müssen nach dem Mess- und Eichgesetz geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Eine solche Verwendung im geschäftlichen Verkehr liegt immer dann vor, wenn die Messwerte zu einer Abrechnung dienen.

 

Verantwortlich für die Eichung ist jeweils derjenige, der das Messgerät im geschäftlichen Verkehr verwendet. In der Regel sind dies die Versorgungsunternehmen bzw. die Vermieter. Die Verwendung ungeeichter Versorgungsmessgeräte im geschäftlichen Verkehr kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

 

Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) gehört als Abteilung 10 zum Regierungspräsidium Tübingen. Gegründet wurde dieser Landesbetrieb am 1. Januar 2015 durch Fusion der beiden Landesbetriebe Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg und Beschussamt Ulm. Fachaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

 

Die insgesamt acht Eichämter in Baden-Württemberg sorgen durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für einen fairen Wettbewerb im Handel. Zugleich stärken sie dadurch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden in die Zuverlässigkeit von Messgeräten und Messwerten.

 

Faltblatt mit weiteren Informationen zu Versorgungsmessgeräten
Übersicht über die staatlich anerkannten Prüfstellen für Versorgungsmessgeräte in Baden-Württemberg


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Bild zeigt mehrere Menschen in einem großen Raum mit Blick auf eine Leinwand

    Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

    | Brücken
  • Das Foto zeigt die Holzelfinger Steige. Rechts von der Straße sieht man einen Hang und links Leitplanken.

    L 387 Lichtenstein-Unterhausen bis Lichtenstein-Holzelfingen, Holzelfinger Steige

    | Straßen

    Abschluss der Arbeiten am Donnerstag, 16.10.2025.

  • Das Foto zeigt die Fahrbahnübergangskonstruktion von der B 464 auf das Neckartalviadukt. Man sieht Leitplanken und Gestrüpp an der Seite.

    B 464 Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen Altenburg

    | Brücken

    Abschluss der Arbeiten am Freitag, 17. Oktober 2025

  • Das Foto zeigt die Hülbener Steige. Eine Wand aus Betonbauteilen sichert den rechten Streifen der Fahrbahn vor Felsstücken die vom Hang rutschen könnten. Mehrere Stehlen vor der Wand.

    L 250 Hülbener Steige - Felssicherung

    | Straßen

    Vollsperrung der Steige ab Mittwoch, 15. Oktober 2025

  • Das Foto zeigt ein Rundtischgespräch mit Publikum und eine große Leinwand

    Anmeldung zur Veranstaltung "Chemikalienrecht 2025" ist nun möglich!

    | Chemikaliensicherheit
  • Das Foto zeigt eine Umleitungsskizze mit eingezeichneter Baustellenmarkierung und Umleitungen

    B 30 Umbau der Anschlussstelle Wiblingen

    | Straßen

    Tieferlegung der L 260 ab Montag, 13.10.2025

  • Das Foto zeigt Andreas Eytner und Regierungspräsident Klaus Tappeser stehend vor einem Bild

    Andreas Eytner ist neuer Leiter des Strahlenschutzreferats im Regierungspräsidium Tübingen

    | Abteilung 5
  • Das Foto zeigt die B 312 in Fahrtrichtung Ulm

    B 312 Instandsetzung der Nordtangente in Riedlingen

    | Brücken

    Verlängerung der Arbeiten

  • Das Foto zeigt wie Regierungspräsident Klaus Tappeser gemeinsam mit dem Organisationsteam sowie den helfenden Händen des Bücherflohmarkts den Scheck an Christel Ruckgaber übergibt. Ein Clown ist ebenfalls auf dem Foto zu sehen.

    Erlös aus dem Mitarbeitenden-Bücherflohmarkt des Regierungspräsidiums Tübingen geht in diesem Jahr an den Verein Clowns im Dienst e.V.

    | Abteilung 1
  • Das Foto zeigt mehrere Kleidungssstücke aufgehängt auf Bügeln

    Nachhaltigkeit im Kleiderschrank

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt die aktuellen Arbeiten in der Höristraße in Albstadt-Lautlingen. Mehrer Baustellenfahrzeuge und die aufgekrabene Straße.

    B 463 Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen und weitere Erhaltungsmaßnahmen

    | Straßen

    Sachstand und Planungen für die Arbeiten 2025 und 2026.

  • Das Foto zeigt die Fahrbahnübergangskonstruktion Neckartalviadukt auf der B 464

    B 464 Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen-Altenburg

    | Brücken

    Verlängerung der Arbeiten bis Freitag, 17. Oktober 2025

  • Gewinnerinnen und Gewinner der Ackerwildkraut-Meisterschaft 2025 und Landwirte aus dem Ackerwildkrautschutzprojekt Rangendingen gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Andre Baumann und Regierungspräsident Klaus Tappeser stehen zusammen und lachen in die Kamera.

    Blühende Vielfalt auf dem Acker

    | Artenschutz

    35 Jahre Ackerwildkrautschutz Rangendingen und Ackerwildkrautmeisterschaft 2025

  • Das Foto zeigt das Lautertal von oben. Es zeigt Wiesen, Wälder, die Lauter, eine kleine Wohnansiedlung und eine Burg im Wald.

    Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt eine Feldwegbrücke von unten, die über eine Straße führt.

    B 10 Instandsetzung der Feldwegüberführung in Ulm-Lehr

    | Brücken

    Fertigstellung der Maßnahme Mitte Oktober.

  • Das Bild zeigt mehrere Menschen in einem großen Raum mit Blick auf eine Leinwand

    Informationsveranstaltung zur B 311, dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311 / L 259 bei Ehingen „Borstkreuzung“

    | Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Das Foto zeigt die Burg Hohenurach

    Tagung zu Regionalmarken in Großschutzgebieten

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt eine Hangrutschung in einem Waldstück

    L 260 Instandsetzung einer Hangrutschung bei Aitrach- Mooshausen ab Mittwoch, 1. Oktober 2025

    | Straßen
  • Bohrgerät zur Errichtung von Gründungpfählen

    B 28 Bad Urach – Ausbau des Knotenpunktes „Wasserfall“, Verkehrseinschränkung am Dienstag, 30. September 2025

    | Straßen
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze B 31n | K7786 | AS Tierheim

    B 31n Instandsetzungsarbeiten an der Überführung K 7786 / AS Tierheim ab Montag, 29. September 2025

    | Straßen