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Aktuelle Meldung

Die Marktüberwachung rät: Steckdosennachtlichter bitte nicht in Spielzeugform!

Am 10. Juni ist Tag der Kindersicherheit

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Zwei Nachtleuchten für Steckdosen in Hausform

Zur nächtlichen Beruhigung von Babys und Kleinkindern oder als Orientierungshilfe werden in privaten Haushalten häufig schwach leuchtende Nachtlichter verwendet. Die unmittelbar in der Netzsteckdose platzierten Leuchten bieten den Vorteil, „wartungsfrei“ über Stunden hinweg mit geringem Aufwand einen Raum mit dem notwendigen Licht zu versorgen. Nachtlichter, die mit Dämmerungssensoren ausgestattet sind, können prinzipiell auch dauerhaft in der Steckdose verbleiben.

Die Kombination der Faktoren „Licht“, „gefährliche Netzspannung“ und „Verwendungsort Kinderzimmer“ stellen besondere Anforderungen an die sichere technische Gestaltung der Produkte. Zumal die meist bodennah platzierten Wandsteckdosen bereits für Krabbelkinder leicht erreichbar sind und sich Kleinkinder für kurze Zeit auch unbeaufsichtigt im Kinderzimmer aufhalten können. Licht weckt schnell die Neugier eines Kindes, so dass bei der Form- und Farbgebung unbedingt eine Verwechslung mit Spielzeug vermieden werden muss. Eltern sollten daher darauf achten, dass derartige Steckdosennachtlichter keine spielzeugähnliche Form haben. Das Regierungspräsidium rät außerdem dazu, Steckdosennachtlichter grundsätzlich nicht dauerhaft in der Steckdose im Kinderzimmer zu lassen und das Gehäuse regelmäßig auf Beschädigungen zu überprüfen.

Grundsätzlich müssen die Produkte das CE-Zeichen tragen und auf dem Produkt oder der Verpackung müssen der Hersteller bzw. der Einführer mit Sitz in der EU angegeben sein. Das - allerdings freiwillige - GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ darf auf Produkte angebracht werden, wenn eine unabhängige Prüfstelle die Sicherheit des Produktes geprüft hat.
Wer auf eine für Kinder attraktive Optik, z.B. spielzeugähnliche Form Wert legt, sollte batterie- oder akkubetriebene Alternativprodukte wählen und bei diesen darauf achten, dass die Batteriefächer sicher mit Schrauben verschlossen sind.

2020 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Sicherheit von Steckdosennachtlichtern in einer Stichprobe überprüft. Insgesamt wurden dabei gegenüber früheren Überprüfungen nur bei sehr wenigen Produkten gravierendere technische Mängel gefunden und in diesen Fällen Maßnahmen eingeleitet. Auch bei der Formgebung wurden keine spielzeugähnlich ausgeführten Steckdosennachtlichter vorgefunden. Sämtliche bei der Marktsondierung gefundenen spielzeugähnlichen Nachtlichter waren normkonform mit Batterien oder Akkus als Stromquelle ausgeführt. Die technische Entwicklung von der Glüh- oder Glimmlampe hin zum LED-Leuchtmittel hat diese Entwicklung begünstigt, weil LED-Leuchtmittel klein, langlebig und ohne spürbare Wärmeabgabe sind und somit zum Beispiel durch den Wegfall des Lampenwechsels kompaktere und stabilere Aufbauten möglich sind. Da die Marktüberwachung aber nicht flächendeckend alle angebotenen Produkte überprüft, macht es auch weiterhin Sinn, die oben angeführten Tipps (z. B.: keine Verwechslung mit Spielzeug, Lichter auf Beschädigungen überprüfen usw.) beim Kauf und beim Einsatz der Nachtlichter zu beachten.

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