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Pressemitteilung

Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Auslage geänderter Planunterlagen und Erörterungstermin.

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Das Bild zeigt den Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren
Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen führt derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren durch. Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg.

 

Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurden die geänderten und ergänzten Planunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt. Dies umfasste auch den erstmalig erstellten Fachbeitrag Klima. Im Rahmen der erhobenen Einwendungen wurde insbesondere kritisiert, dass die im Fachbeitrag Klima getätigten Betrachtungen in Bezug auf die mit der Landnutzung verbundenen Treibhausgas-Emissionen unvollständig seien. Der Vorhabenträger hat darauf reagiert und den Fachbeitrag Klima im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Grünland angepasst. Diese Anpassungen wurden im Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen. Zudem wurde dieser Bericht hinsichtlich der vom Vorhabenträger durchgeführten ergänzenden Kartierungen zum besonderen Artenschutz im Variantenvergleich überarbeitet.

 

Die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen werden ab Montag, 13. Mai 2024, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen veröffentlicht. Die Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt in der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren zu finden. Der Link lautet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/ref24/seiten/b27-bodelshausen-nehren/.

 

Bürgerinnen und Bürger können hierzu bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen erheben. Die Träger öffentlicher Belange werden separat beteiligt.

Aufgrund einer Änderung im anzuwendenden Verfahrensrecht erfolgt die Veröffentlichung der Planunterlagen ausschließlich online. Eine Auslage bei den betroffenen Städten und Gemeinden findet dementsprechend nicht statt. Bürgerinnen und Bürger ohne einen Internetzugang wird eine anderweitige einfache Zugangsmöglichkeit gewährt. Zur diesbezüglichen Kontaktaufnahme mit der Planfeststellungsbehörde (Referat 24 des Regierungspräsidiums Tübingen) steht die Telefonnummer 07071 757-0 zur Verfügung.

 

Die rechtsverbindliche Bekanntmachung erfolgt unabhängig von dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem zuvor genannten Link und in örtlichen Tageszeitungen.

 

Einwendungen, die bei der ersten Beteiligungsrunde im Jahr 2020 oder im vergangenen Jahr erhoben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit im Verfahren.

 

Als anschließenden Schritt plant die Planfeststellungsbehörde weiterhin, den Erörterungstermin im kommenden Oktober durchzuführen. Hierzu wird die Planfeststellungsbehörde gesondert informieren.

 

Hintergrundinformationen:

Im Fachbeitrag Klima werden die mit dem Straßenbauprojekt verbundenen Treibhausgas-Emissionen ermittelt, dargestellt und bewertet. Hierdurch wird den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, wonach die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Klimaschutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben, entsprochen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3008, gerne zur Verfügung.

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