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Pressemitteilung

Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. eröffnet den 4. Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“

Unter der Schirmherrschaft von Regierungspräsident Klaus Tappeser schreibt der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungspräsidium Tübingen e. V. zum vierten Mal den Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“ aus...

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Das Bild zeigt ein Schild eines Gasthauses im Ortskern einer Stadt

Alle Betreiber von (Dorf-)Gasthäusern aus dem Regierungsbezirk Tübingen können sich bis zum 25. Juli 2023 für den Wettbewerb anmelden.

Gasthäuser sind traditionell wichtige Orte der Begegnung und Kommunikation, vor allem in den Kommunen im Ländlichen Raum. Sie fördern den sozialen Zusammenhalt und die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden. Umso mehr ist zu bedauern, dass ihre Zahl in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, die Pandemie kam erschwerend hinzu.

(Dorf-)Gasthäuser sind als zentrale Orte für den vielfältigen Austausch der Bürgerschaft ein Stück gelebte Heimat. Um den Fortbestand als Treffpunkt zu sichern, sollten sie durch attraktive Angebote und innovative Konzepte die Menschen aller Altersgruppen vor Ort ansprechen. Dies kann gelingen, indem sie sich beispielsweise durch Musikveranstaltungen, Mundartabende, Beiträge zur Dorfgeschichte oder sonstige heimatkundliche Aktivitäten, aber auch durch besondere gastronomische Angebote einem möglichst breiten Publikum öffnen.

Dem Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. ist es ein Anliegen, diese Entwicklung zu unterstützen. Mit dem Wettbewerb möchte der Arbeitskreis (Dorf-)Gasthäuser auszeichnen, in denen sich die Gäste – aus nah und fern – wohlfühlen und gerne einkehren.

Der Wettbewerb wird in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Mitgliedern des Arbeitskreises Heimatpflege und anderen mit der Heimatpflege und Heimatkunde verbundenen Personen, wie beispielsweise Kulturwissenschaftler oder Gastronomiefachleute. Aspekte, wie das kulturelle Programm oder die bauliche und räumliche Ausstattung, auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, fließen in die Wertung mit ein. Ausgezeichnet werden jeweils bis zu drei Preisträger. Die Verleihung findet im Rahmen eines „Feschdle“ statt. Die Gewinner erhalten eine Urkunde, eine Plakette und eine Stele. Interessenten können sich an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e. V. beim Regierungspräsidium, Referat 23, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, wenden. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 25. Juli 2023. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen gibt die Geschäftsstelle des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis freut sich auch über Tipps und Vorschläge von Gasthausbesuchern, die „ihr“ Gasthaus für den Wettbewerb empfehlen.

Ausschreibungstext zum vierten Wettbewerb „Vorbildliches Dorfgasthaus“

 

Hintergrundinformation:

Der Arbeitskreis Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen e.V. ist der Dachverband, der in der Heimatpflege im Regierungsbezirk Tübingen tätigen Organisationen und Verbände. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 unterstützt der Arbeitskreis Heimatpflege Vereine und Verbände, die sich mit der Heimat und der Heimatpflege beschäftigen.

Heimatpflege bedeutet für den vorwiegend ehrenamtlichen Arbeitskreis, den hohen Stellenwert der Heimat in einer zusammengerückten Welt verständlich zu machen. Heimatliebe und Weltoffenheit sind in einer globalisierten Welt keine Gegensätze. Der Begriff „Heimat“ wird weit und offen gefasst, er umfasst nicht nur Erinnerungskultur. Heimat ist keinesfalls Reservat für wenige, sondern bietet Raum für viele.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Tübingen, Telefon: 07071/757-3131, der Vorsitzende des Arbeitskreises Heimatpflege, Karlheinz Geppert, Telefon: 0176/24582838, sowie der Geschäftsführer, Jürgen Haug, Telefon: 07071/757-3254, gerne zur Verfügung.

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