MarktüberwachungProduktsicherheit

Ob Plüschhase, Taschenlampe, Haartrockner oder persönliche Schutzausrüstung: All diese Produkte – bis hin zu komplexen technischen Anlagen – unterliegen hinsichtlich der Produktsicherheit spezifischen gesetzlichen Vorgaben.
Das Ziel: Verbraucherinnen, Verbraucher sowie Beschäftigte wirksam vor Gefahren durch unsichere Produkte schützen.
Einheitliche Regeln in der EU
Mit dem Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen (ProdSV) setzt Deutschland mehrere europäische Einzelrichtlinien in nationales Recht um. Zusätzlich existieren verschiedene EU-Verordnungen, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Diese werden in Deutschland noch durch sogenannte Durchführungsgesetze ergänzt. Die harmonisierten Vorschriften regeln die Beschaffenheit der Produkte und die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Sie gelten in gleicher Weise in der gesamten EU – das schafft klare und gleiche Standards für alle.
Verantwortung der Hersteller
Die Verantwortung für das Bereitstellen von sicheren Produkten liegt bei den Wirtschaftsakteuren, das heißt zuvorderst den Herstellern, aber auch den Bevollmächtigten, Einführern, Händlern sowie gegebenenfalls Fulfilment-Dienstleistern. Durch die Erklärung der Konformität übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass das Produkt mit den europäischen Regelungen übereinstimmt und dass ein hohes Schutzniveau für Verbraucher wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist.
Sicherheit für Menschen – Klarheit für den Markt
Die gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass nur konforme Produkte rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie sind ein zentrales Instrument zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung eines funktionierenden europäischen Binnenmarkts. Damit wird nicht nur ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt – auch der faire Wettbewerb und der freie Warenverkehr in der EU werden gestärkt.
Unsichere Produkte?
So können Sie unsichere Produkte melden.
ICSMS: Informationssystem für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher
Eingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten der Behörden bei der Marktüberwachung
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
CE-Kennzeichnung - Informationen der Europäischen Kommission
Information für Hersteller von Spielzeug und spielzeugähnlichen Produkten (pdf, 412 KB)
Flyer Informationen für Inverkehrbringer von ATEX-Produkten (pdf, 713 KB)
Flyer Product Safety Compliance 2019 (pdf, 668 KB)
(Kopie 1)
Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen
Referat 112
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung