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MarktüberwachungProduktsicherheit

Ob Plüschhase, Taschenlampe, Haartrockner oder persönliche Schutzausrüstung: All diese Produkte – bis hin zu komplexen technischen Anlagen – unterliegen hinsichtlich der Produktsicherheit spezifischen gesetzlichen Vorgaben.
Das Ziel: Verbraucherinnen, Verbraucher sowie Beschäftigte wirksam vor Gefahren durch unsichere Produkte schützen.

Einheitliche Regeln in der EU

Mit dem Produktsicherheitsgesetz und den zugehörigen Verordnungen (ProdSV) setzt Deutschland mehrere europäische Einzelrichtlinien in nationales Recht um. Zusätzlich existieren verschiedene EU-Verordnungen, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Diese werden in Deutschland noch durch sogenannte Durchführungsgesetze ergänzt. Die harmonisierten Vorschriften regeln die Beschaffenheit der Produkte und die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Sie gelten in gleicher Weise in der gesamten EU – das schafft klare und gleiche Standards für alle.

Verantwortung der Hersteller

Die Verantwortung für das Bereitstellen von sicheren Produkten liegt bei den Wirtschaftsakteuren, das heißt zuvorderst den Herstellern, aber auch den Bevollmächtigten, Einführern, Händlern sowie gegebenenfalls Fulfilment-Dienstleistern. Durch die Erklärung der Konformität übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass das Produkt mit den europäischen Regelungen übereinstimmt und dass ein hohes Schutzniveau für Verbraucher wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist. 

Sicherheit für Menschen – Klarheit für den Markt

Die gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass nur konforme Produkte rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie sind ein zentrales Instrument zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung eines funktionierenden europäischen Binnenmarkts. Damit wird nicht nur ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt – auch der faire Wettbewerb  und der freie Warenverkehr in der EU werden gestärkt.

(Kopie 1)

Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen


Referat 112
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung