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BeschusswesenAufgaben des Beschussamts

Waffenprüfung

Zu den klassischen hoheitlichen Aufgabenschwerpunkten gehören nach wie vor die Prüfungen von Jagd-, Sport und Verteidigungswaffen.

Diese erfolgt für Hersteller, Händler, das Büchsenhandwerk, Importeure, Behörden, Jäger und Sportschützen. Ebenso erfolgt die Prüfung und Zulassung zugehöriger Munition nach den Vorschriften des Waffen- und Beschussgesetzes. Es werden jährlich ca. 200.000 bis 250.000 Waffen geprüft. Dies entspricht ca. 70% aller in Deutschland hergestellten erlaubnispflichtigen Waffen.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben unterhält das Beschussamt in den Herstellerfirmen Blaser, Mauser und Sauer in Isny, Heckler & Koch sowie Feinwerkbau in Oberndorf, Anschütz und Walther in Ulm sogenannte Abfertigungsstellen, d.h. die Waffen werden direkt in den Produktionsstätten geprüft.

Bevor Waffen an Berechtigte abgegeben werden dürfen, müssen sie, neben der Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung, Zuordnung und Rückführung einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
Die Verwendersicherheit wird durch strenge Anforderungen an Maßhaltigkeit, Funktions-sicherheit und Haltbarkeit einer Waffe garantiert . Beanstandungsquoten von ca. 0,8% bis zu 8% bei einzelnen Waffentypen zeigen auf, wie notwendig die Beschussprüfung nach wie vor ist, wenn man bedenkt, welche Gefahren von unsicheren Waffen ausgehen können.

In den Archiven des Beschussamtes Ulm befinden sich heute Waffendaten für ca. 14 Mio. Waffen, auf die Polizeibehörden bei Ermittlungen zurückgreifen können.

Prüfungen an Böllern und Vorderlader

Ohne regelmäßige Prüfungen dürfen Böller und Vordelader nicht verwendet werden.

Die regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen an Böllern und die Prüfungen der Vorderlader für Schwarzpulver, mit denen die Traditionsvereine im Rahmen der Brauchtumspflege Salut- und Böllerschüsse abgeben, sind wichtige Voraussetzungen für das gefahrlose Böllern in der Öffentlichkeit.

Munitionsprüfung

Ergänzend zur Waffenprüfung muss jede Munition,  die gewerblich für jagd- und sportliche Zwecke vertrieben wird, einer Typen- und Fabrikationskontrolle unterzogen werden.

Das Munitionszulassungszeichen des Beschussamtes Ulm wird nur nach umfangreichen ballistischen Messungen und Kontrollen erteilt und erlaubt erst dann für Hersteller und Händler den Vertrieb.

Gutachten und Zertifizierungen

Das Beschussamt ist als Zertifizierungsstelle im Bereich der Polizeiwaffen benannt und erstellt Gutachten für Gerichte.

Im Rahmen der Offensive der Bundesländer und des Bundes zur Modernisierung der technischen Ausstattung ihrer Polizeibehörden, werden Richtlinien zur Erprobung und Begutachtung von Polizeiwaffen und neuer Polizeimunition sowie Schutzmaterialien von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern herausgegeben. Das Beschussamt Ulm war aufgrund seiner fachlichen Kompetenz an der Erstellung dieser Richtlinien beteiligt und ist als Erprobungs- und Zertifizierungsstelle mit Zustimmung aller Innenminister der Länder explizit benannt.

Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Dritte, zielballistische Unter-suchungen sowie Wirkungsuntersuchungen an Waffen und Munition gehören ebenfalls zu den klassischen Aufgaben des Beschussamtes.

Sicherheitstechnik

In den Jahren 1960 bis 1970 hat mit der Sicherheitstechnik eine weitere Aufgabenzuweisung und Spezialisierung des Beschussamtes Ulm begonnen. 

Aufgrund terroristischer Anschläge und Attentate wurde dem Beschussamt Ulm in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Rahmen des vorbeugenden Verbrechensschutzes, die Prüfung angriffhemmender Stoffe, Materialien und Konstruktionen für den Personen- und Objektschutz übertragen.

Ballistische und mechanische Materialprüfungen werden z.B. an Fenstern, Türen, Toren, Fassaden, Mauerwerken und anderen Bauteilen durchgeführt.
Typenprüfungen für gepanzerte Pkw, Werttransportfahrzeuge, Schutzwesten sowie Sicherheitsgläser gegen Durchschuss, Einbruch und Vandalismus gehören ebenso zu diesem sehr spezialisierten Fachgebiet.