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Erbach, Umbau Freileitungsanbindungen UW Dellmensingen (Alb-Donau-Kreis)

Stand des Verfahren

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das 2. Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von 

Dienstag, 20.01.2026, bis einschließlich Donnerstag, 19.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Erbach und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zur allgemeinen Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Donnerstag, 05.03.2026 bei der Stadt Erbach, Erlenbachstraße 20, 89155 Erbach oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erhoben werden.

Hinweis

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der TransnetBW GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst den Umbau der Freileitungsanbindungen an das Umspannwerk Dellmensingen.

TransnetBW betreibt am Standort Dellmensingen (Stadt Erbach, ca. 14 km südwestlich von Ulm) zusammen mit der Netze BW GmbH ein 380-/110-kV Umspannwerk (UW). Auf dem Gelände des UW befindet sich darüber hinaus eine 220-kV-Schaltanlage, die vor einigen Jahren außer Betrieb genommen wurde und derzeit der Durchleitung von zwei Stromkreisen der Amprion dient. Die 380kV UW-Bestandsanlage am Standort Dellmensingen wurde wegen ihres Alters, der Bemessungsdaten und des Mengengerüsts für die zukünftigen Anforderungen als nicht ausreichend erklärt. Daher sollen die vorhandene 380-kV Schaltanlage und das gesamte UW im Rahmen einer noch zu beantragenden Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG erneuert sowie erweitert werden, um den künftigen Betrieb sicherstellen zu können. Aufgrund des UW-Umbaus ist es erforderlich, dass die Leitungseinführungen der vorhandenen Stromkreise ebenfalls erneuert bzw. auf die neuen Portale verlegt werden. Hierbei wird das im Bestand vorhandene Notgestänge der TransnetBW ebenfalls zurückgebaut. Der UW-Umbau bedingt darüber hinaus, dass die aktuell für die Durchleitung der Stromkreise der Amprion genutzte 220-kV-Schaltanlage zurückgebaut wird, um das Baufeld für die neuen UW-Komponenten freizumachen. Aufgrund dieses Rückbaus müssen die in der 220-kV-Schaltanlage durchgeschliffenen Amprion-Stromkreise verlegt werden. Neben der Verschwenkung von Stromkreisen wird hierfür einerseits eine Umfahrung des UW für einen neuen Stromkreis der Amprion neu errichtet und andererseits eine provisorische 220-kV-Verbindung zwischen zwei Stromkreisen der LA 0304 (von Amprion als Bl. 4572 bezeichnet) und der Bl. 4521 der Amprion hergestellt.

Bereits im Februar 2025 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Planunterlagen in der Stadt Erbach sowie beim Regierungspräsidium Tübingen öffentlich ausgelegt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sowie im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Änderungen in technischen Regelwerken wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst. 
Die beantragten Änderungen beziehen sich auf die Verschiebung des Masten 212A nach Nordwesten, die dadurch bedingte dauerhafte und temporäre Inanspruchnahme von Flächen, die asymmetrische Fundamenterstellung für Mast 1001, eine Änderung der Eckstilmaße der geplanten Neubaumaste, eine Anpassung der notwendigen Baugrubenmaße und eine Verlegung einer Umweltmaßnahme. Die einzelnen Planungsänderungen sind in einer gesonderten Planunterlage (Unterlage 0) aufgeführt.

 Aus diesen Gründen werden das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung bezüglich der geänderten Planunterlagen in der betroffenen Stadt und beim Regierungspräsidium erneut durchgeführt. 

 Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
06.12.2024 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
06.02.2025 Einleitung des Verfahrens
11.02.2025 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
11.02.2025 – 10.03.2025 Auslegung der Planunterlagen
24.03.2025 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
08.01.2026 Anordnung des vorzeitigen Baubeginns gem. § 44c EnwG
15.01.2026 2. Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
20.01.2026 - 19.02.2026 2. Auslegung der Planunterlagen
05.03.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungsnahmefrist

 

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.