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MarktüberwachungOnlinehandel: Hinweise für Wirtschaftsakteure

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- Für Onlinehändler von Produkten, die Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften unterliegen, finden sich entsprechende Hinweise auf folgender Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
- Es gelten im Onlinehandel die gleichen Regelungen wie auch für alle anderen Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website Informationen für Wirtschaftsakteure
- Onlinehändler, die z. B. im Ausland hergestellte Bauprodukte für den deutschen Markt anbieten möchten, finden auf der Seite der Produktinformationsstelle für das Bauwesen Informationen rund um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland.
- Hinweise für Onlinehändler gibt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
Bitte beachten Sie: Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben dar und sind weder vollständig noch rechtsverbindlich.