Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Referat 15.2Flüchtlingsaufnahme

Unsere Aufgaben im Detail

Das Referat 15.2 des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige in Betrieb.
Für die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.
Nach der im Regelfall nicht länger als 6 Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Für die Dauer der Unterbringung der Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks nimmt das Regierungspräsidium die Aufgaben der unteren Ausländerbehörde wahr.

In den Erstaufnahmen werden den Asylsuchenden Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Zusätzlich erhalten sie Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates 15.2 ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten

Die Ombudsstelle für die Flüchtlingserstaufnahme im Land Baden-Württemberg wird in den einzelnen Regierungsbezirken durch Beauftragte für das Ombudswesen unterstützt. Sie ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für alle Beteiligten der Flüchtlingserstaufnahme, vom ehrenamtlichen Bürger, über die Nachbarschaft von Erstaufnahmeeinrichtungen bis hin zu den Flüchtlingen selbst. Die Ombudsperson agiert hierbei unabhängig von der Verwaltung. Informationen zum Ombudswesen

Beauftragter für das Ombudswesen im Regierungsbezirk Tübingen:

Wolfgang Merk
01525 2426190
E-Mail senden

Sicherheit für die untergebrachten Flüchtlinge und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes groß geschrieben. Mit Hilfe von Sicherheitskonzepten werden Schwachstellen ebenso wie besonders schützenswerte Bereiche auf einem Gelände ermittelt und entsprechende Maßnahmen unter Beteiligung der örtlichen Polizei und Sicherheitsfirmen ausgearbeitet und umgesetzt. Hierfür gibt es die Sicherheitsberater. Sie unterstützen aber nicht nur mit Konzepten, sondern zeigen vor allem persönliche Präsenz in den Einrichtungen und unterstützen so ganz praktisch vor Ort.

Referat 15.2Kontakt

Referat 15.2 Kontakt

Referatsleitung

Christoph Dudenbostel
07071 9655-120
E-Mail senden

Stellvertretung

Uwe Lohmiller
07071 9655-118
E-Mail senden

 

Hardy Losekamm
07571 731726-101
E-Mail senden