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Leichte SpracheLeichte Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit 

Im Gesetz steht,
dass Ämter ihre Internetseiten barrierefrei machen müssen. 
Das bedeutet: 
Auf der Internetseite darf es keine Hindernisse 
für Menschen mit Behinderung geben.

Diese Gesetze gelten:

  • Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz In diesem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung. Die Abkürzung für dieses Gesetz ist BGG.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung In dieser Verordnung steht, wie man eine Internetseite machen muss, damit sie barrierefrei ist. Zum Beispiel: Man muss Kontraste gut sehen können, man muss Felder gut anklicken können. Die Abkürzung für diese Verordnung ist BITV. 

Die Regierungs-Präsidien in Baden-Württemberg 
müssen sich an das Gesetz halten. 
Darum machen sie die Internetseiten barrierefrei. 
Alle Menschen sollen die Internetseite nutzen können.


Was steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit?

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Welche Inhalte auf der Internetseite schon barrierefrei sind.
  • Welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind.
  • Welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
  • An wen Sie sich wenden können, 
    wenn Sie ein Problem mit der Internetseite haben.

Für welche Internetseite ist diese Erklärung?

Diese Erklärung ist für die Internetseite 
vom Regierungs-Präsidium Baden-Württemberg: 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/

 

Welche Inhalte sind barrierefrei?

Die Internetseite ist zum Teil barrierefrei.

Diese Inhalte sind schon barrierefrei:

  • Wir haben jetzt Informationen in Leichter Sprache. 
    Wir wollen, 
    dass alle Menschen unsere Informationen verstehen.
  • Sie können sich unsere Internetseiten vorlesen lassen. 
    Zum Beispiel, wenn sie schlecht sehen 
    oder schlecht lesen können. 
    Das geht über den Lautsprecher 
    an Ihrem Computer oder Smartphone.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Manche Inhalte auf der Internetseite 
sind noch nicht barrierefrei:

  • Manche Dokumente
  • Formulare. 
    Das sind zum Beispiel Anträge zum Ausfüllen.

Blinde Menschen können 
die Dokumente und Formulare nicht lesen.

Wir wollen aber, 
dass alle unsere Internetseite nutzen können. 
Darum wollen wir noch mehr Inhalte barrierefrei machen.


Von wann ist diese Erklärung?

Diese Erklärung ist vom 10. Mai 2023. 
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, 
ob unsere Internetseite barrierefrei ist.

An wen können Sie sich bei Problemen wenden?

 
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite? 

Zum Beispiel:

  • Sie finden sich auf der Internetseite nicht zurecht.
  • Sie können die Texte nicht lesen

Dann können Sie sich gerne 
beim Regierungs-Präsidium melden:

Regierungs-Präsidium Tübingen 
Pressestelle 
Konrad-Adenauer-Straße 20 
72072 Tübingen 
Telefon: 07071 757 30 09 
E-Mail: pressestelle@rpt.bwl.de


An wen können Sie sich noch wenden?

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung 
für Menschen mit Behinderungen. 
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte
Sie heißt Nora Welsch.

Sie können sich bei Frau Welsch melden. 
Zum Beispiel, 
wenn das Regierungs-Präsidium Ihnen nicht antwortet.


Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten
Nora Welsch 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon-Nummer: 0711 27 93 36 0 
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist, 
kann auch ein Verband bei Gericht klagen. 


Was ist ein Verband? 

Viele Vereine oder Organisationen 
setzen sich für die gleichen Ziele ein. 
Manchmal schließen sie sich zu einem Verband zusammen. 

Wichtige Verbände für Menschen mit Behinderung sind zum Beispiel: 

  • Aktion Mensch
  • Lebenshilfe

capito Bodensee hat diesen Text in leicht verständlicher Sprache überprüft.