Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

BekanntmachungenÖffentliche Zustellungen

Manchmal kann ein Schreiben oder ein Bescheid nicht persönlich zugestellt werden, weil die Adresse unbekannt ist oder die Post nicht zugestellt werden kann. Dann stellt das Regierungspräsidium Tübingen die Benachrichtigung öffentlich zu.

Als Stelle für die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 15. Juni 2016 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen bestimmt. Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.

Hinweis zur Bekanntmachung öffentlicher Zustellungen (pdf, 352 KB)

Aktuelle öffentliche Zustellungen

Kein Eintrag